Amtsgericht bewertet Immobilie mit Brandwert 1914?

Das Amtsgericht möchte bei einer Erbschaft den Wert der Brandschutzversicherung auf Basis von 1914 wissen, um damit den heutigen Wert ermitteln zu können, ist so etwas realistisch? Wie hoch könnte der Wert sein bei Versicherungssumme 25.000 DM (1914), BJ 1964?

hi,

das ist schon korrekt so. der 1914er wert kommt zwar nach und nach aus der mode, wird aber immer noch angesetzt (gerichte, versicherungen etc.). guggst du unter
http://www.vsc-online-service.de/wohngebauedeversich…
erfährst du, was dahinter steckt und kannst dann gleich selbst den „aktuellen wert“ berechnen.
oder in die wg-versicherungspolive schauen, da steht´s dann auch drin.

grüße, boris

ergänzung: das beliebt-berüchtigte wikipedia bietet erst recht einen freundlichen einblick in die materie (inkl. umrechnungsfaktoren):
http://de.wikipedia.org/wiki/Gleitender_Neuwertfaktor

nochmals gruß, boris

Versicherungssumme 25.000 DM (1914), BJ 1964?

25.000 M (!!) in 1914 = 15 x 25.000 € in 2009

Dann ist es also doch sehr unrealistisch, denn der Nachbar hat sein Haus (ähnliches Baujahr etc.) vor ca. einem Jahr für 160.000 Euro verkauft, das ist ja noch weniger als die Hälfte, die sich aus der Methode mit dem gleitendem Neuwertfaktor ergibt. Das Amtsgericht will wohl nur die Kosten für den Erbschein in die Höhe treiben, man sollte diesen Brandwert 1 wohl besser nicht angeben. Übrigens gibt es kein Grundstück, es handelt sich um Erbpacht.

Dann ist es also doch sehr unrealistisch, denn der Nachbar hat
sein Haus (ähnliches Baujahr etc.) vor ca. einem Jahr für 160.000 Euro verkauft,

Das ist der Marktwert.

die sich aus der Methode mit dem gleitendem Neuwertfaktor ergibt.

Das ist der Versicherungswert.

Und dann gibt es noch den Beleihungswert.

Alles schön auseinanderhalten !