Holt sich der Richter bei Unstimmigkeiten oder Fragen zur Begründung auch nochmal die Unterlagen (falls sie noch nicht vorliegen)/Meinung der Parteien ein oder wird da einfach nach Aktenlage entschieden?
Ist es vielleicht besser als Normalbürger zur Verhandlung zu gehen?
prinzipiell haben alle Prozessbeteiligten einen Anspruch darauf einen mündliche Verhandlung zu bekommen.
Ein Verfahren ohne mündliche Verhandlung geht nur, wenn alle beteiligten zustimmen.
Dies wird ein Richter üblicherweise nur vorschlagen, falls:
a) Die Rechtslage sehr eindeutig ist oder
b) Bereits ein oder mehrere mündliche Verhandlungen stattgefunden haben und es nur noch um den Abschluss des Verfahrens geht
Üblicherweise werden beim Amtsgericht vor der mündlichen Verhandlung bereits alle relevanten Fakten und Argumente schriftlich abgefragt, bei der mündlichen Verhandlung geht es dann nur noch um Details. Wer hier beim schriftlichen Vorverfahren schlampig argumentiert (z.B. weil er glaubt vor dem Richter eine tolle Rede halten zu können), der kann böse reinfallen.
Ob es ein Vor- oder Nachteil ist, ohne mündliche Verhandlung zu fahren muss jeder für sich entscheiden. Wenn die Rechtslage zu eigenen ungunsten eindeutig ist, dann sollte man eh besser einfach Anerkennen, das spart Gerichtsgebühren.
Sollte man jedoch ein Vorladung haben, auf der persönliches Erscheinen angeordnet ist, so sollte man dieser tunlichst nachkommen!