Ich habe eine Betreuungsvollmacht für meine Mutter, die bei der ersten Gerichtsverhandlung (Rechtsstreit: meine Mutter gegen ihren Sohn) vorgelegt wurde. Mit unserem Rechtsanwalt bin ich sehr unzufrieden. Meine Mutter bekommt Prozesskostenhilfe. Ich wollte wissen, ob man einen Termin verlängern kann, weil wir uns von einem anderen Rechtsanwalt beraten lassen möchten und wir erst in ein paar Tagen einen Termin haben.
Hatte zur Folge: Ich bekam keine Auskunft und unser Rechtsanwalt wurde schriftlich darüber informiert, dass wir gerne wechseln würden wegen Unzufriedenheit.
Frage: Hätte mir nicht Auskunft erteilt werden müssen, da die Betreuungsvollmacht abgegeben wurde? Ist es rechtens, dass unser Anwalt darüber informiert wurde, dass wir unzufrieden sind und wechseln möchten.
danke für die Antwort. Frage war aber noch: Durfte die Justizbeamtin, die meine Fragen eh nicht beantwortet hat, meinen Anwalt darüber informieren, dass wir unzufrieden sind und wechseln wollen? Hab noch zu ihr gesagt: „Ich geh schon davon aus, dass mein Anwalt über meinen Anruf nicht informiert wird.“ Gilt hier der Datenschutz gar nicht?
Danke im Voraus