Amtsgericht-landgericht

Hallo,

vor dem Amtsgericht werden doch eigentlich nur Fälle bis 5.000€ verhandelt. Alles was 5.000€ übersteigt wird vor dem Landgericht verhandelt.
Nun habe ich bei Wikipedia gesehen, daß in Einzelfällen das Landgericht uch Fälle die über 5.000€ liegen an das Amtsgericht zurück gibt.

Welche Richtlinie gibt es bei so einer Zurückgabe an das Amtsgericht? Was sind das für Einzelfälle?

Vielen Dank und Gruß
Bon

Nun habe ich bei Wikipedia gesehen, daß in Einzelfällen das
Landgericht uch Fälle die über 5.000€ liegen an das
Amtsgericht zurück gibt.

Ich nehme an, du meinst diesen Satz:

„Im Zivilprozess ist das Landgericht grundsätzlich für alle Verfahren mit einem Streitwert von über 5000 Euro zuständig, soweit sie nicht den Amtsgerichten übertragen wurden.“

Damit ist aber keine Übertragung durch das Landgericht gemeint, sondern eine durch das Gesetz, nämlich § 23 GVG:

http://dejure.org/gesetze/GVG/23.html

Levay