es wurde eine Klage gegen mich eingereicht und zwar beim Amtsgericht meines letzten Wohnortes. bis zum 15.11. kann ich dazu Stellung nehmen, die Terminverkuendung wurde auf den 6.12.99 festgesetzt.
Jetzt bekomme ich ein Schreiben, dass das Amtsgericht nicht zustaendig ist, sondern das AG an meinem neuen Wohnort (logisch). Der Verkuendungstermin wurde aufgehoben…
Muss ich jetzt noch Stellung nehmen, oder auf eine neue Klageschrift warten? Wie laeuft das jetzt weiter? Der Klaeger muss die Klage neu einreichen? Kann ich mich jetzt genuesslich zuruecklehnen und warten, oder muss *ich* etwas tun? Muss ich die geforderte Stellungnahme an mein zustaendiges Amtsgericht schicken? Das Aktenzeichen stimmt doch dann gar nicht?
Kann mich jemand schlau machen?
bei den Vorlesungen der ZPO habe ich meist gepennt, sodaß mein Tip ggf. nur zur Hälfte richtig sein könnte. Wenn das ursprüngliche Amtsgericht den „Beschluß“ korrigiert hat, dann kannst davon ausgehen, daß die Klage nun beim zuständigen Amtsgericht landet. Die Akten werden eingetütet und landen nun beim neuen AG. Dieses AG wird nun Dir einen Brief mit der neuen JS-Nr. zusenden. Du hast also nur Zeit zur Reaktion gewonnen, weißt also, was man von Dir fordert. Du kannst Dir also was überlegen. Wenn der Anspruch berechtigt ist, dann zahle oder handle wie verlangt. Ansonsten Anwalt!
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bei den Vorlesungen der ZPO habe ich
meist gepennt, sodaß mein Tip ggf. nur
tss, tss…
zur Hälfte richtig sein könnte. Wenn das
ursprüngliche Amtsgericht den „Beschluß“
korrigiert hat, dann kannst davon
ausgehen, daß die Klage nun beim
zuständigen Amtsgericht landet. Die Akten
werden eingetütet und landen nun beim
neuen AG. Dieses AG wird nun Dir einen
Brief mit der neuen JS-Nr. zusenden. Du
hast also nur Zeit zur Reaktion gewonnen,
weißt also, was man von Dir fordert.
weil es mir unter den Naegeln brennt habe ich heute beim AG angerufen… Es so, wie Du sagst… schlaf weiter… ;o))
Ich werde erneut benachrichtigt und bekomme eine neue JS-Nr. falls der Klage stattgegeben wird…
Ich werde jetzt erstmal abwarten und meine Argumentation nicht zu frueh rausruecken…
Liebe Zaubermaus, wer sagt´s denn. Auch im Schlaf kann man was mitbekommen. Da die ZPO mir immer zu langweilig war, hatte ich auch nie so recht die Absicht als Anwalt zu arbeiten. Nun bin ich auf einem Gebiet tätig, das ich an der Uni überhaupt nicht kapierte (Baurecht). Aber man mogelt sich halt so durch…
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Liebe Zaubermaus, wer sagt´s denn. Auch
im Schlaf kann man was mitbekommen. Da
die ZPO mir immer zu langweilig war,
hatte ich auch nie so recht die Absicht
als Anwalt zu arbeiten. Nun bin ich auf
einem Gebiet tätig, das ich an der Uni
überhaupt nicht kapierte (Baurecht). Aber
man mogelt sich halt so durch…
…ein Widerspruch in sich!!! Aber trotzdem: Viel Glueck. Wenn das genauso funktioniert wie bei der ZPO dann schaffst Du es…