Amtsgericht und Erben

Hallo Ihr Lieben Wissenden,

stellt euch doch bitte mal folgende rein hypothetische situation vor.
opa vererbt alles an seine gattin.
jetzt ist auch die verblichen.
vom amtsgericht soll das testament geöffnet werden.
das schickt erstmal an die erben ein formular mit 25 (oder mehr fragen.
zwecks feststellung der „erbmasse“

als mündiger bürger weis ich - der staat muß nicht alles wissen.

aber - wie füllt man so einen bogen aus ?
was muß rein - was nicht?
welche werte setzt man ein ?

oder könnte man sagen - brauchen wir nicht, das machen wir unter uns aus.

oder gibts gar ganz andere dinge die man beachten muß.
wir hatten das kürzlich mal diskutiert und fest gestellt dass keiner in der runde ausreichend informiert war.
könnt ihr hier licht ins dunkel bringen ?
t.

Hallo,

der Fragebogen zur Wertfeststellung dient ausschließlich zur Berechnung der Gerichtskosten und kann im Zweifelsfall mit den Angaben in der Erbschaftssteuererklärung abgeglichen werden. D.h. solange keine Erbschaftssteuer anfällt, kann man hier recht summarisch arbeiten und wird bei plausiblen Angaben damit auch keine Probleme haben. Allerdings sollte man den Fragebogen zügig bearbeiten, weil es vor Abgabe des Fragebogens auch keinen Erbschein gibt (wird erst danach ausgehändigt).

Die Einzelfragen dienen nur als „Erinnerungsstütze“, was alles zum Nachlass zählt. D.h. Du wirfst einen Blick in den persönlichen Geldbeutel und die Keksdose des Erblassers um das Bargeld zu bestimmen, nimmst die letzten Kontoauszüge für die Bankguthaben, …

Im zweiten Teil geht es dann um die Nachlassverbindlichkeiten, da kannst Du noch zu zahlende Rechnungen und die Kosten der Beerdigung ansetzen. Was unten rauskommt dient zur Bestimmung der Gerichtskosten, wobei es natürlich auch einen Mindestbetrag gibt, der AFAIR von einem Erbe von EUR 5.000,-- ausgeht und bei der Testamentseröffnung dann auf ca. EUR 48,-- kommt (alles aus dem Kopf, genaue Zahlen müsste ich nachsehen). Ist also ein bezahlbares Vergnügen.

Droht Erbschaftssteuer, sollte man bei den Wertangaben immer die Erbschaftssteuertabelle im Hinterkopf haben, damit man durch zu großzügige Rundungen nicht Steuerschwellen unterschiedlich berücksichtigt. Das gibt Nachfragen und ggf. Ärger.

Aber tröste dich, es geht nicht nur dir so, dass Du mit dem Formularkrieg einer Nachlassabwicklung überfordert bist. Ich lebe zu einem nicht unerheblichen Teil inzwischen davon, dass ich genau dies für die Erben übernehme, die damit oft genug überfordert sind (gerade überlebende ältere Damen, die sich bis zum Tode ihres Ehemanns nie mit Behörden beschäftigen mussten).

Gruß vom Wiz, der diese Formulare auch ganz besonders liebt, aber durchaus auch Spaß an der Nachlassabwicklung hat, weil es ein interessantes Gebiet ist und man den Mandanten hier in einer schwierigen Situation wirklich ganz konkret helfen kann

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Hallo Andreas,

die Nachlassabwicklung ist in der Tat eine Geschichte, die Zukunftspotential hat. Die Vorschriften werden immer komplexer und aufwändiger und die überlebenden Ehepartner und sonstigen Erben immer älter (und sind daher selbst nicht mehr in der Lage dies zu erledigen). Zudem häufen sich die Fälle durch die langesam wegsterbenden starken Jahrgänge. D.h. es ist durchaus ein Markt für diese neue Dienstleistung vorhanden.

Bislang ist sie noch nicht klar rechtlich geregelt, d.h. es gibt hierfür keine besondere Ausbildung oder Voraussetzungen. Trotzdem gelten natürlich alle bestehenden Gesetze zu Ausübungsvorbehalten auch in diesem Bereich. Und da würde ich mich momentan mit dem Rechtsberatungsgesetz (und übrigens auch mit dem kommenden Rechtsdienstleistungsgesetz) schwer tun, wenn diese Arbeit von Leuten ohne anwaltliche Zulassung übernommen würde. Nicht, weil ich Standesdünkel hätte, sondern weil es hier klar um die gewerbliche Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geht, die nach beiden Vorschriften nun mal den Anwälten klar vorbehalten sind.

Und in diesem Bereich halte ich dies auch zumindest insoweit für sinnvoll, als dass ich schon eine juristische Ausbildung als notwendig erachten würde, weil man eben jede Menge Verträge kündigen und ändern lassen muss, viel mit Fragen des Erb- und Insolvenzrechts beschäftigt ist und sich häufig auch in die Tiefen des öffentlichen Rechts begeben muss.

Dabei geht die Nachlassabwicklung weit über die auch Nichtanwälten zugängliche Nachlasspflegschaft des Amtsgerichs hinaus, in der nur Werte gesichert und Erben ermittelt werden, und die auch nur in den Fällen zum Einsatz kommt, wo zunächst gar keine Erben greifbar sind. Meine Nachlassabwicklung führe ich aber gerade für die betroffenen Angehörigen/Erben aus, und geht oft bis in den Bereich des Verkaufs von Immobilien, … Erstreckt sich also auf alle die Dinge, bei denen die Erben Unterstützung wollen und sieht bestenfalls für die Erben eben so aus, dass ich mir selbst die Unterlagen aus der Wohnung des Verstorbenen organisiere und dann bis zur Auskehrung des Barwertes des Erbes vollumpfänglich alle Dinge erledige.

Gruß vom Wiz

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