Hallo,
angenommen, die Mitarbeiterin eines Sozialamtes hat vor Jahren (1989) erstmals von der Existenz der Tochter einer Sozialhilfeempfängerin erfahren.
Sie hat hierüber nur einen handschriftlichen Vermerk gefertigt, der Name ist nicht eindeutig zu lesen. Bekannt ist nur das Geburtsjahr dieser Tochter und als Wohnort das Bundesland.
Hierdurch ist evtl. ein Nachteil für das Sozialamt entstanden, falls die Tochter Vermögen hat. Es geht um die Heimkosten, die in voller Höhe vom Sozialamt getragen werden.
Weiterhin wird durch diese Schlusigkeit die Aufklärung in einer Rentenangelegenheit verhindert, die Tochter wäre die einzige Zeugin und ist nicht auffindbar (siehe meinen anderen Thread hier im Forum).
Besteht eine ausreichende Chance, das Sozialamt zu verklagen ? Kosten hierfür würden der Klägerin wohl nicht entstehen, da sie von Sozialhilfe lebt.
Gruss
Andreas
Besteht eine ausreichende Chance, das Sozialamt zu verklagen ?
Kosten hierfür würden der Klägerin wohl nicht entstehen, da
sie von Sozialhilfe lebt.
Das würden sie auch so nicht, die Sozialgerichtsverfahren sind kostenfrei. Allerdings bezweifle ich, das Prozeßkostenbeihilfe möglich ist…
Worauf soll das Sozialamt denn verklagt werden? Es besteht keinerlei Verpflichtung des Sozialamtes, die Identität einer Tochter zu ermitteln, wenn dies für die Leistungspflicht nicht relevant ist. Und das scheint ja nicht der Fall gewesen zu sein, mehr kann ich da jetzt nicht herauslesen.
Hallo!
Das würden sie auch so nicht, die Sozialgerichtsverfahren sind
kostenfrei.
Nur eine kleine Anmerkung: Wenn jemand nach Amtshaftungsansprüchen fragt davon zu sprechen, dass Sozialgerichtsverfahren gerichtsgebührenfrei sind, ist recht unsinning. Amtshaftungsansprüche gehören vor die ordentlichen Gerichte.
Gruß,
Florian.
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Hallo!
Das würden sie auch so nicht, die Sozialgerichtsverfahren sind
kostenfrei.
Nur eine kleine Anmerkung: Wenn jemand nach
Amtshaftungsansprüchen fragt davon zu sprechen, dass
Sozialgerichtsverfahren gerichtsgebührenfrei sind, ist recht
unsinning. Amtshaftungsansprüche gehören vor die ordentlichen
Gerichte.
Grmpft, naja, Punkt geht an Dich…
Wow!
Dass ich das noch erleben darf!
Levay
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Hallo,
bisher wurde ja nur (erschöpfend?) der Rechtsweg und die Nicht-Kostenfreiheit des ordentlichen Rechtsweges erörtert… Naja, Juristen sind eben doch Papiertiger 
Zum Anspruch deswegen auch was: Nein, ich würde einen Amtshaftungsanspruch verneinen. Sicherlich hat die Sachbearbeiterin eine Amtspflicht verletzt, jedoch ist diese eben nicht drittschützend. Die Pflicht zur Aufzeichnung von Daten Angehöriger im ex-BSHG, SGB12, SGB2 ist lediglich allgemeinschützend. Das hast du ja auch zutreffend im Kern schon selbst erfasst (nunmehr muss die Allgemeinheit die Kosten tragen, weil der Angehörige nicht erforscht werden kann).
Insoweit könnte maximal ein Anspruch Staat gegen Bedienste bestehen, aber wohl kaum von Dritten an den Staat.
Mfg vom
showbee
Besteht eine ausreichende Chance, das Sozialamt zu verklagen ?
Was soll denn der Inhalt der Klage sein ? Dass das Sozialamt den Namen und die Adresse der Tochter nicht weiß ?
Was soll denn der Inhalt der Klage sein ? Dass das Sozialamt
den Namen und die Adresse der Tochter nicht weiß ?
Hallo,
eine Amtshaftungsklage geht immer auf Cash! Also Euro Schadenersatz, weil ein Beamter im haftungsrechtlichen Sinne eine drittschützende Amtspflicht verletzt hat, die Amtshaftung nicht subsidiär ist, keine andere Möglichkeit bestand sich „zu wehren“. Dann ist der Anspruch begründet und der Staat muss den Schaden ausgleichen.
Mfg vom
showbee
Was soll denn der Inhalt der Klage sein ? Dass das Sozialamt
den Namen und die Adresse der Tochter nicht weiß ?
eine Amtshaftungsklage geht immer auf Cash! Also Euro
Schadenersatz, weil ein Beamter im haftungsrechtlichen Sinne
eine drittschützende Amtspflicht verletzt hat
Das war mir im Grundsatz klar (ich hätte es nur nicht so prägnant formulieren können), ich wollte nur wissen, wo der Fragestellende die Pflichtverletzung des Sozialamtes sieht.
Schaden?
Hi,
da die Amtshaftung auf Schadenersatz geht,…worin genau liegt denn der finanzielle Schaden der Klägerin?
Gruß
Dea
Hi,
da es um eine Rentenangelegenheit und unauffindbare Tochter geht, vermute ich mal, dass Kindererziehungszeiten als Rentenanwartschaft nicht anerkannt sind und das kostet Rentenpunkte=Geld.
Mfg vom
showbee