Amtshandlungen nach dem Tod?

Liebe Experten,

ich habe gehört, dass wenn der Tod von jemandem eingetreten ist, dies sofort gemeldet wird.

Wer kann mir bitte sagen, wem oder welcher Stelle das gemeldet wird und was danach veranlasst wird. Z.B habe ich gehört, dass sofort innerhalb weniger Minuten alle Konten dieser Person gesperrt werden und diese dann von irgendjemandem verwaltet oder geprüft werden.

Ich bräuchte darüber alle Inforamtionen.

Vielen Dank
Bastett

Hallo,

als allererstes muss ein Arzt informiert werden, den den Tod feststellt und die Sterbeurkunde ausstellt.

Danach müssen sich die Angehörigen an einen Bestatter wenden.

Außerdem sollten natürlich alle Ämter, Behörden, Banken, Versicherungen usw. benachrichtigt werden mit denen der Verstorbene zu tun hat.

Es sperrt auch niemand so einfach alle Konten des Verstorbenen. Im Normalfall sind die Erben befugnisberechtigt.

Falls ein Testament vorhanden ist, wird dieses - ich glaube im Amtsgericht - öffentlich ausgehängt, damit sich eventuell erbberechtigte noch melden können.

Falls ich irgendwas durcheinander gebracht oder vergessen habe, bitte ich um Berichtigung.

Gruß

Phoebe

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Auch hallo.

Es sperrt auch niemand so einfach alle Konten des
Verstorbenen. Im Normalfall sind die Erben befugnisberechtigt.

Bei dem Punkt möchte ich auf diese Seite verweisen: http://www.dvev.de/aktuelle_pressemitteilungen/inhal…
Quelle: http://www.erbrecht.de
Vielleicht sind dort auch andere wichtige Antworten zu finden ?

HTH
mfg M.L.

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Hallo,

der Arzt stellt den Totenschein aus und dieser geht dann an das zuständige Standesamt. Von dort wird das Nachlassgericht informiert. Ist dort ein Testament hinterlegt, wird es eröffnet und werden die darin bezeichneten Erben hiervon in Kenntnis gesetzt. Parallel erfahren auch Banken und Versicherungen mehr oder weniger schnell auf dem Weg über die Standesämter vom Todesfall. Es kann aber durchaus vorkommen, dass Angehörige schneller bei der Bank sind und dann noch schnell die Konten räumen, denn diese werden tatsächlich ab Kenntnis von den Banken zunächst gesperrt, wenn keine Vollmacht über den Tode hinaus des Verstorbenen vorliegt, bzw. keine weitere Verfügungsberechtigung existiert.

Man erhält die Verfügungsgewalt als Angehöriger aber üblicherweise schnell und unproblematisch zurück, wenn man der Bank eine Haftungsfreistellung unterschreibt; also im Fall des Falles, dass andere Erben auftauchen sollten und dann an zwischenzeitlich nicht mehr vorhandene Guthaben wollen, statt der Bank hierfür die Haftung übernimmt.

Sollte nicht kurzfristig durch einen Bestatter eine Beerdigung angemeldet werden, wird sich zudem das Ordnungsamt melden und nachfragen, ob die Frage der Bestattung geklärt ist, da wir in Deutschland einen Bestattungszwang haben, also nur über hierfür zugelassene Unternehmen und Einrichtungen eine Bestattung durchführen lassen können (und müssen). Im Rahmen der Bestattung muss dann ggf. eine Grabstelle von der Kommune/Kirchengemeinde erworben werden, …

Gibt es Immobilien und kein öffentliches Testament muss man sich als Erbe dann auch den Weg zum Nachlassgericht machen und einen Erbschein beantragen. Hiermit oder mit einem öffentlichen Testament kann/muss dann das Grundbuch umgeschrieben werden. Ansonsten kann man größtenteils heute auf den Erbschein verzichten, was auch ganz erfreulich ist, denn der Spaß kostet viel Geld und Aufwand. U.a muss man einen Wertfragebogen ausfüllen, anhand dessen sich die Gerichtskosten bemessen und da steckt der Teufel oft im Detail.

Unabhängig von diesen öffentlich-rechtlichen Thematiken entsteht dann natürlich noch jede Menge Papierkrieg mit aufzulösenden Verträgen für Wohnung, Versicherungen, … So eine Nachlassabwicklung kann alles in allem gerne mal ein Jahr dauern (ich mache dies oft für meine Mandanten und wundere mich nicht, dass auch immer mehr durchaus voll im Leben stehende und fitte Leute dies lieber fremd vergeben).

Gruß vom Wiz

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