Hallo
Niederlegung des Betriebsratsamts
Gemeint ist die freiwillige Aufgabe des Amtes. Sie ist schon unmittelbar nach der Wahl möglich (BVerwG 9. 10. 1959 AP PersVG § 27 Nr. 2). Die Ablehnung der Wahl vor Amtsantritt gemäß § 18 II WO ist keine Amtsniederlegung, da noch kein Amt angetreten wurde (Fitting Rn. 9). Ebensowenig ist das Ausscheiden des Betriebsratsmitglieds aus speziellen Funktionen wie zB aus dem Amt des Betriebsratsvorsitzenden eine Amtsniederlegung. Seine Mitgliedschaft im BR bleibt hiervon unberührt. Die Erklärung, das Amt niederlegen zu wollen, ist formlos (Richardi/Thüsing Rn. 8; Fitting Rn. 10) gegenüber dem BR abzugeben und wird mit Zugang oder mit dem vom Betriebsratsmitglied angegebenen Zeitpunkt wirksam (GK-BetrVG/Wiese/Oetker Rn. 10). Eine Erklärung gegenüber dem AG ist rechtlich ohne Bedeutung (LAG Schleswig-Holstein 19. 8. 1966 AP BetrVG § 24 Nr. 4). Besteht der BR nur noch aus einem Mitglied und ist eine Belegschaft nicht mehr vorhanden, kann jedoch die Niederlegung des Restmandats gegenüber dem AG erklärt werden (BAG 12. 1. 2000 AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 5). Die Rücktrittserklärung kann nach Zugang nicht mehr zurückgenommen oder widerrufen werden (BVerwG 9. 10. 1959 AP PersVG § 27 Nr. 2). Auch eine Anfechtung ist grundsätzlich ausgeschlossen (Richardi/Thüsing Rn. 10; DKK/Buschmann Rn. 9; Fitting Rn. 11; einschränkend GK-BetrVG/Wiese/Oetker Rn. 12). Die Mitgliedschaft im BR darf nicht im Ungewissen bleiben.
Rechtsfolgen des Erlöschens der Mitgliedschaft
Mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft entfallen auch alle Rechte aus der Amtsstellung. Das ehemalige Betriebsratsmitglied verliert den besonderen Kündigungsschutz aus § 15 I 1 KSchG und § 103, behält aber mit Ausnahme der Fälle des Abs. 1 Nr. 5 Verlust der Wählbarkeit
und 6 Amtsenthebung
den nachwirkenden Kündigungsschutz aus § 15 I 2 KSchG (BAG 5. 7. 1979 AP KSchG 1969 § 15 Nr. 6DKK/Buschmann Rn. 38; Richardi/Thüsing Rn. 35; Fitting Rn. 47; GK-BetrVG/Wiese/Oetker Rn. 55). Darüber hinaus bestehen die Rechte aus § 37 IV und V sowie § 38 III und IV (DKK/Buschmann Rn. 38; Fitting Rn. 47).
Gruß
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