Halli-Hallo lieber www´ler,
ich soll in etwa 8 Wochen Papa werden
) und bitte um etwas
Hilfe beim Zähmen des Amtsschimmels. Akut: 1 Jahr oder 3 Jahre
Erziehungs… - äh, nein, gibts ja nicht mehr, also „Elternzeit“
nehmen ? Welche Folgen ergeben sich daraus für das
Erziehungsgeld ? Welche Behörde berät einen in solchen Fragen ?
Aus den ganzen Broschüren des Familienministeriums und anderer
Quellen werde ich nicht schlau, das sind immer so fallabhängige
„wenn nicht mehr als xx DM veranlagt und hier und da keine
Freipauschale und da dies und jenes unter Berücksichtigung der
Förderung fammilienbeitragsförderungsberechtigter Elternteile
dann könnte Fall a geltend gemacht werden“ - Beschreibungen, ich
brauche da Hilfe und möchte doch einfach nur wissen, was wir in
unserem Fall an Erziehungsgeld bekämen, wenn wir a.) 1 Jahr oder
b.) 3 Jahre Elternzeit nehmen würden.
Was ist versicherungstechnisch zu beachten ? Situation ist bei
uns so, dass meine Frau noch studiert - dies nach Möglichkeit
auch nicht ganz auf´s Eis legen will - und nebenher noch ca. 20
% im Krankenhaus arbeitet. Je nach Entwicklung unseres Kindes
möchte/muss sie diese Arbeit in geringem Umfang auch wieder
aufnehmen, da ja durch das Kind doch leider erhebliche
Einkommenseinbussen zu verzeichnen sind, aber das ist ein
anderes Thema. Also: wer kann mir da ein paar Tipps geben, die
mir über meine Unbeholfenheit in bürokratischen Dingen
hinweghelfen ?
Seid schonmal bedankt,
Gruss Peter
