Amtsschimmel zähmen

Halli-Hallo lieber www´ler,

ich soll in etwa 8 Wochen Papa werden :smile:) und bitte um etwas
Hilfe beim Zähmen des Amtsschimmels. Akut: 1 Jahr oder 3 Jahre
Erziehungs… - äh, nein, gibts ja nicht mehr, also „Elternzeit“
nehmen ? Welche Folgen ergeben sich daraus für das
Erziehungsgeld ? Welche Behörde berät einen in solchen Fragen ?
Aus den ganzen Broschüren des Familienministeriums und anderer
Quellen werde ich nicht schlau, das sind immer so fallabhängige
„wenn nicht mehr als xx DM veranlagt und hier und da keine
Freipauschale und da dies und jenes unter Berücksichtigung der
Förderung fammilienbeitragsförderungsberechtigter Elternteile
dann könnte Fall a geltend gemacht werden“ - Beschreibungen, ich
brauche da Hilfe und möchte doch einfach nur wissen, was wir in
unserem Fall an Erziehungsgeld bekämen, wenn wir a.) 1 Jahr oder
b.) 3 Jahre Elternzeit nehmen würden.
Was ist versicherungstechnisch zu beachten ? Situation ist bei
uns so, dass meine Frau noch studiert - dies nach Möglichkeit
auch nicht ganz auf´s Eis legen will - und nebenher noch ca. 20
% im Krankenhaus arbeitet. Je nach Entwicklung unseres Kindes
möchte/muss sie diese Arbeit in geringem Umfang auch wieder
aufnehmen, da ja durch das Kind doch leider erhebliche
Einkommenseinbussen zu verzeichnen sind, aber das ist ein
anderes Thema. Also: wer kann mir da ein paar Tipps geben, die
mir über meine Unbeholfenheit in bürokratischen Dingen
hinweghelfen ?

Seid schonmal bedankt,

Gruss Peter

und Du ?
Hallo Peter,

ich soll in etwa 8 Wochen Papa werden :smile:)

Herzlichen Glückwunsch !

Akut: 1 Jahr oder 3 Jahre „Elternzeit“
nehmen ? Welche Folgen ergeben sich daraus für das
Erziehungsgeld ? Welche Behörde berät einen in solchen Fragen

Aus den ganzen Broschüren des Familienministeriums und anderer
Quellen werde ich nicht schlau, das sind immer so
fallabhängige
„wenn nicht mehr als xx DM veranlagt und hier und da keine
Freipauschale und da dies und jenes unter Berücksichtigung der
Förderung fammilienbeitragsförderungsberechtigter Elternteile
dann könnte Fall a geltend gemacht werden“ - Beschreibungen,
ich
brauche da Hilfe und möchte doch einfach nur wissen, was wir
in
unserem Fall an Erziehungsgeld bekämen, wenn wir a.) 1 Jahr
oder
b.) 3 Jahre Elternzeit nehmen würden.
Was ist versicherungstechnisch zu beachten ?

vielleicht im Versicherungsbrett oder bei deiner/ihrer KK klären.

Situation ist bei uns so, dass meine Frau noch studiert - dies
nach Möglichkeit auch nicht ganz auf´s Eis legen will

kluge Entscheidung, wird aber schwierig

  • und nebenher noch ca. 20 % im Krankenhaus arbeitet. Je nach
    Entwicklung unseres Kindes möchte/muss sie diese Arbeit in
    geringem Umfang auch wieder aufnehmen, da ja durch das Kind doch
    leider erhebliche Einkommenseinbussen zu verzeichnen sind, aber
    das ist ein anderes Thema.

Und Du ? Bist Du Bettelstudent, neureicher Millionario oder …
Meines Wissens geht das Kindergeld ab dem 2.Jahr nach dem Einkommen des biol. Papas.

Tschuess Marco.

Hallo Peter,

ich soll in etwa 8 Wochen Papa werden :smile:) und bitte um etwas
Hilfe beim Zähmen des Amtsschimmels. Akut: 1 Jahr oder 3 Jahre
Erziehungs… - äh, nein, gibts ja nicht mehr, also
„Elternzeit“
nehmen ? Welche Folgen ergeben sich daraus für das
Erziehungsgeld ? Welche Behörde berät einen in solchen Fragen
?

Also, soviel ich noch weiß, beantragt man (frau) die Elternzeit immer jahresweise. Und zwar bei der Erziehungsgeldstelle, wo die Eltern ihren Wohnsitz haben. Dazu bringst Du die Geburtsurkunde des Kindes mit, die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers (ansonsten gibt es bei der Erziehungsgeldstelle Vordrucke) und einen Nachweis über Bezüge während des Mutterschutzes.

Aus den ganzen Broschüren des Familienministeriums und anderer
Quellen werde ich nicht schlau, das sind immer so
fallabhängige
„wenn nicht mehr als xx DM veranlagt und hier und da keine
Freipauschale und da dies und jenes unter Berücksichtigung der
Förderung fammilienbeitragsförderungsberechtigter Elternteile
dann könnte Fall a geltend gemacht werden“ - Beschreibungen,
ich
brauche da Hilfe und möchte doch einfach nur wissen, was wir
in
unserem Fall an Erziehungsgeld bekämen, wenn wir a.) 1 Jahr
oder
b.) 3 Jahre Elternzeit nehmen würden.

Das monatliche Erziehungsgeld beträgt 600 DM (die Euro-Beträge weiß ich jetzt nicht) in den ersten sechs Monaten bei einer Einkommensgrenze von 100.000 DM pro Jahr, wenn beide Eltern zusammen leben, und 75.000 DM pro Jahr bei Alleinerziehenden. Danach kommt es auf eure finanziellen Verhältnisse an, was zu kompliziert ist, um es hier auszuführen.

Was ist versicherungstechnisch zu beachten ? Situation ist bei
uns so, dass meine Frau noch studiert - dies nach Möglichkeit
auch nicht ganz auf´s Eis legen will - und nebenher noch ca.
20
% im Krankenhaus arbeitet. Je nach Entwicklung unseres Kindes
möchte/muss sie diese Arbeit in geringem Umfang auch wieder
aufnehmen, da ja durch das Kind doch leider erhebliche
Einkommenseinbussen zu verzeichnen sind, aber das ist ein
anderes Thema. Also: wer kann mir da ein paar Tipps geben, die
mir über meine Unbeholfenheit in bürokratischen Dingen
hinweghelfen ?

Ich empfehle folgenden Link beim BMBF, wo Du eine sehr hilfreiche Broschüre entweder bestellen kannst bzw. sie als PDF-Datei herunterladen:

http://www.bmfsfj.de/top/dokumente/Bestellservice/ix…

Viel Spaß mit eurem Nachwuchs,
viele Grüße,
Jana

Hi Jana,

vielen Dank für deine Hinweise. Warum schreiben die das nicht so
wie du in einfachen, klaren deutschen Sätzen, die man ohne
Gehirnakrobatik verstehen kann ?
Ich habe übrigens bei Kidnet.de einen Artikel über Neuerungen
beim Erziehungsgeld und sogar die Berechnungsformel gefunden.
Schade, nach dem 6. Monat gibt´s nix mehr. Wäre ja auch mal was
gewesen… :frowning:

Dankeschön !

Gruss Peter

Hi Marco,

…dankeschön für die Glückwünsche :smile:
Übrigens: hier hast du dich geirrt, das Kindergeld ist
einkommensunabhängig. By the way, ich bin weder Bettelstudent
(nicht mehr) noch neureicher Millionario, sondern…Angestellter
in einer Firma mit 40 Beschäftigten.

Gruss Peter

Hi Peter,

…dankeschön für die Glückwünsche :smile:
Übrigens: hier hast du dich geirrt, das Kindergeld ist
einkommensunabhängig.

Ich meinte natürlich Erziehungsgeld ab dem 13. Monat inkl. irgendsoeiner Wahlmöglichkeit, aber ich seh in dem anderen Posting, dass du eine Auskunft gefunden hast

By the way, ich bin weder Bettelstudent
(nicht mehr) noch neureicher Millionario,
sondern…Angestellter
in einer Firma mit 40 Beschäftigten.

War eher eine rhetorische Frage, es bezog sich auf oben erwähnten Punkt.

Tschuess Marco.