Liebe/-r Experte/-in,
bei uns im Betrieb sind Diskussionen um die Amtszeit des Betriebsrates entstanden, wozu ich deine Hilfe benötige.
Zum Sachverhalt:
Im Januar 2003 wurde nach einer Fusion von 2 Unternehmen ein neuer Betriebsrat gewählt. Die konstituierende Sitzung fand am 23.01.2003 statt.
Die nächste Wahl fand daraufhin im Mai 2006 statt. Hier wurde die konstituierende Sitzung am 18.05.2006 durchgeführt.
Ich bin der Meinung, dass gemäß § 21 BetrVG die Amtszeit des ersten Betriebsrates (BR) im Januar 2003 begann und am 31.05.2006 endete, da der BR für 4 Jahre gewählt wird und spätestens zum 31.05. endet.
Die Amtszeit des in 2006 gewählte BR begann somit am 01.06.2006 und endet am 31.05.2010. Der Tag der konstituierenden Sitzung spielt meiner Meinung nach keine Rolle.
Ein Mitglied des Betriebsrates ist hier anderer Meinung.
Kannst du mir weiterhelfen?