Hallo, alle zusammen,
Vor ca. 50 jahren bin ich aus der kirche ausgetreten. Jetzt habe ich beim amtsgericht nachgefragt, ob ich eine schriftliche bestätigung darüber erhalten könnte!? Da ich dieses stück papier nicht wiederfinden kann!
Die antwort war, dass derartige vorgänge nach 10 jahren gelöscht werden, und ich deshalb dieses papier nicht mehr erhalten könnte!
Kennt sich da jetzt hier jemand aus und kann mir sagen, wie ich doch noch an dieses papier komme???
Schon vielen dank im voraus
und noch einen schönen tag
gerhard
Hallo Gerhard,
in diesem Fall kann ich nur für das Bundesland Rheinland-Pfalz sprechen: Hier werden Kirchenaustritte vor dem jeweils zuständigen Standesamt erklärt. Die Standesämter sondern solche Sachen auch nie aus.
Zu den zuständigen Stellen in anderen Bundesländern kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben.
Gruß, Duddesack
HJallo, Duddesack,
danke für deine promte nachricht, aber leider führt diese mich aber auch nicht weiter. IIn düsseldorf ist das amtsgericht dafür zuständig, und deren antwort habe ich dir ja mitgeteilt. Hast du eine andere Idee.
es ist schade, dass ich mich hier auf diesem forum noch nicht so richtig zurecht finde, aber ich arbeite dran
gruss
gerhard
Hallo Gerhard,
laut den hier vorliegenden Aufbewahrungsbestimmungen sind Erklärungen „über den Austritt von Personen
aus den Religionsgemeinschaften öffentlichen
Rechts“ tatsächlich wohl 10 Jahre aufzubewahren und werden danach vernichtet. Das heißt, dass danach beim Gericht hierüber keinerlei Unterlagen mehr vorhanden sind.
Zu was brauchen Sie diese Erklärung denn?
Gruß, Duddesack