Hi,
in einem Posting am 21.02.2001 hast du Stellung zu meinem Artikel bezogen. Darin wirfst du mir vor, keine Ahnung zu haben usw…
Ich habe dieses Pamphlet leider erst jetzt gelesen, möchte mich aber kurz dazu äußern.
Ich habe beruflich mit Renten- und Sozialrecht sehr viel zu tun und würde niemals hier einen Beitrag posten, wenn ich mir über die Richtigkeit nicht im klaren wäre.
Wenn du solche Frechheiten wie in deinem Posting vom 21.02.2001 über mich ergiessen willst, solltest du auch Begründungen für deine Meinung bieten, damit ich antworten kann.
Das, was du gesagt hast, entbehrt jeder juristischen Grundlage. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente ist abgeschafft worden und hat einer neu strukturierten Erwerbsunfähigkeitsrente Platz gemacht. Diese EU-rente wird jetzt nach dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bemessen.
Warum behauptest du, das wäre nicht wahr? Entweder ist das eine Lüge oder aber eine dumme Unwissenheit, denn du kannst mit falschen Informationen (gerade in diesem Brett) bei Hilfesuchenden sehr viel Schaden anrichten.
es gibt keine Erwerbsubnfähigkeitsrenten mehr ab 1.1. 2001
die sind umgewandelt in Leistungminderungsrenten und in dem Rahmen dieser Renten werden im Rahmen des Vertrauensschutzes die bisherigen Berufunfähigkeitesrenten, die jetzt auch Leistungsmiderungsrenten heißen, weitergeführt und zwar für alle vor1961 geborenen.
Müßtest du als Rentenfachmann eigentlich wissen.
Tschüß
mein Prof. hat immer gesagt: „Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.“
Diesen Blick empfehle ich Dir mal… seine jur. Kenntnisse sollte man nicht aus der Zeitung mit den 4 Buchstaben beziehen.
Es kursierten jede Menge „Entwürfe“ und „Gespinste“ zur Reform der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - aber nur was dann im BGBl verkündet wurde ist gesetz!
Hi,was ich hier oben angeführt habe, war ein Blick ins SGB ,das bereits verabschiedet ist und als Gesetz steht, dein Prof. hat recht, dasselbe hab ich somit getan.
Tschüß