Hallo Leute,
ich habe mal eine Frage zur Sicherheitsausstattung eines Aufzuges.
Ich hatte heute ein sehr unangenehmes Erlebnis, bin heute morgen in
Aufzug stecken geblieben, er bieb plötzlich stehen, das Licht ging
aus, und es war stockdunkel
der Notruf funktionierte auch nicht, nach einer Stunde Klopf und
Rufaktion, hat endlich ein Bewohner reagiert, und den Hausmeister
benachrichtigt. Der hat mich dann befreit. Wäre das ganze Nachts
passiert, hätte mich garaniert niemand gehört.
Später habe ich vom Hausmeister erfahren, das eine Sicherung gefallen
war.
Nun meine Frage:
Müsste das Notrufsystem nicht auch funktionieren wenn der Strom weg
ist, so eine Art Notstroversorgung oder Notfalllicht im Falle eines
Stromausfalls ?
Ein Meldesystem aussen ist auch nicht instaliert,
Was gibt es für Beschwerdemöglichkeiten ? ( ausser Hausverwaltung)
Der Aufzug ist Bj. 1971, und noch im alten Zustand.
Im Vorraus besten dank für eure Antworten
Michael
Hallo Michael,
vielen Dank für Deine Anfrage!
Prinzipiell bist du in einem sehr alten Aufzug gefahren, der absolut nicht mehr auf dem Stand der Technik ist.
Moderne Versionen haben:
getrennte Versorgung für Aufzugssteuerung und Fahrkorblicht,
ein batteriegestütztes Notlicht für den Fahrkorb, (damit man bei Stromausfall nicht im Dunkeln steht)
evntl. eine batteriegestützte Hupe im oder am Schacht, (damit man sich im Hause bemerkbar machen kann)
und eine Notrufweiterleitung zu einer ständig besetzten Stelle, welche eine Personenbefreiung einleiten kann.
Letzteres ist ab 2007 auch für Altanlagen Pflicht!
Für Neuanlagen seit ca 1997.
Bei Altanlagen werden seit ca 2 Jahren sicherheitstechnische Bewertungen für die Betreiber
der Aufzüge durch den TÜV erstellt.
Das hat zur Zeit nur empfehlenden Charakter, ist aber ab 2007 verbindlich.
Prinzipiell ist aber der Betreiber eines Aufzuges für den Zustand der Anlage verantwortlich!
Nicht der TÜV, und auch nicht die Aufzugsfirma.
Diese können nur empfehlen und feststellen.
Außer es handelt sich um sicherheitsrelevante Dinge, die ein Weiterbetreiben unmöglich erscheinen lassen.
Beispiel:
Ein TÜV-Mensch oder Aufzugsmonteur stellt fest, das die Seile über eine gewisse Grenze hinweg verschlissen sind.
Dann kann der TÜV den Aufzug stillegen, da ja unmittelbar Gefahr für Leib und Leben ausgeht.
Die von Dir genannten Dinge wie fehlender Notruf usw. gehören aber z.Zt. nicht dazu.
Wie die Sache dann ab 2007 gehändelt wird, steht noch nicht fest.
Sicher werden dann die Gewerbeaufsichtämter auch mit aktiv werden.
Wenn also ein Betreiber meint, kein Notrufleitsystem einbauen zu müssen, und Du Ihn wegen Freiheitsberaubung
verklagst, da es länger als eine 1/2 Stunde gedauert hat, bis die Personenbefreiung eingeleitet wurde, so ist das seine Sache.
Noch ein Hinweis:
Die Hausverwaltung muß nicht zwingend der Betreiber (meist Eigentümer) der Anlage sein.
Ich hoffe Dir weitergeholfen zu haben.
Wenn es noch Fragen gibt, dann melde Dich.
Micha
Hallo Micha,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Wie ich deinen Ausführungen entnehmen kann, habe ich schlechte Karten,
und kann gegen die Mißstände zur Zeit noch nichts unternehmen.
Für mich ist das schlimm, ich wohne im 6. Stock, und bin auf den Aufzug angewiesen.
Hab jetzt schon Panik, wenn ich daran denke, den Aufzug nachts zu benutzen.
Werde mich mal noch im Mieterbord umhören, was die so meinen.
Ein Sternchen ist dir gewiss!!
Gruß
Michael
Hallo Michael,
Für mich ist das schlimm, ich wohne im 6. Stock, und bin auf
den Aufzug angewiesen.
Hab jetzt schon Panik, wenn ich daran denke, den Aufzug nachts
zu benutzen.
Teste mal ob dein Handy im Aufzug Empfang hat und fahre halt nur noch mit Handy.
MfG Peter(TOO)
Hab jetzt schon Panik, wenn ich daran denke, den Aufzug nachts
zu benutzen.
Hallo,
Du kannst doch einfach Dein „Steckenbleiben mit nicht ganz schneller
Personenbefreiung“ aufschreiben.
Informiere die Hausverwaltung darüber.
Schreibe das gleiche an den TÜV, bzw. den Sachverständigen, der Euren
Aufzug prüft. Er kann bei der nächsten Haupt - oder Zwischenprüfung
auf dem Prüfprotokoll auf das Notrufproblem hinweisen.
Und Du kannst Dich mit der Problematik natürlich auch an die Gewerbeaufsicht wenden.
Noch ein Hinweis:
Ich weiß nicht wo Du wohnst, aber viele Dinge betreffs Aufzug
werden regional unterschiedlich streng genommen. Viele Betreiber
sind auch nicht richtig oder ausreichend informiert.
Mit diesen Dingen habe ich täglich zu tun, mit einer guten Erklärung
kann man aber viel erreichen.
Im übrigen muß sich jeder Betreiber darüber im klaren sein, das falls
beispielsweise irgendwer im Aufzug stecken bleibt, und einen Herzinfarkt bekommt, oder eine Schwangere Ihr Kind, und es zu einem
Todesfall oder zu schwerwiegenden Schäden kommt, der Ärger erst richtig losgeht. Und falls jemand feststellt, das man mit Notrufsystem
den Eingeschlossenen rechtzeitig hätte helfen können (was soll ein Notarzt auch anders sagen), ist der Staatsanwalt schon am tätig werden.
Gruß Micha
Hallo Micha,
Du kannst doch einfach Dein „Steckenbleiben mit nicht ganz
schneller
Personenbefreiung“ aufschreiben.
Informiere die Hausverwaltung darüber.
Bis hierhin stimme ich mit Dir überein.
Schreibe das gleiche an den TÜV, bzw. den Sachverständigen,
der Euren
Aufzug prüft. Er kann bei der nächsten Haupt - oder
Zwischenprüfung
auf dem Prüfprotokoll auf das Notrufproblem hinweisen.
Das sollte man meiner Ansicht nach erst machen, wenn der o.g. Schritt keinen Erfolg bringt.
Und Du kannst Dich mit der Problematik natürlich auch an die
Gewerbeaufsicht wenden.
Das funktioniert nicht im Wohnhaus, da es kein Gewerbebetrieb ist.
Noch ein Hinweis:
Ich weiß nicht wo Du wohnst, aber viele Dinge betreffs Aufzug
werden regional unterschiedlich streng genommen. Viele
Betreiber
sind auch nicht richtig oder ausreichend informiert.
das kann ich so unterschreiben…
Gruß
Karsten