ein Arbeitnehmer macht neben seinem Vollzeitjob viermal die Woche eine abendschulische Ausbildung im kaufmännischen Bereich. Diese Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre.
Als er damit angefangen hat, hat sein Vorgesetzter natürlich gesagt, dass die Firma ihn unterstützt (natürlich nur mündlich).
Im Sommer sind nun die ganzen Abschlussarbeiten und er möchte gerne weniger Arbeiten. Teilzeitantrag wurde schon gestellt, ist aber nur durch Versetzung in eine andere Abteilung möglich. Das möchte der AN aber nicht.
Nun hat der AN um nicht bezahlten Urlaub mit einer Dauer von vier Wochen gebeten. Das wird ihm auch nicht ermöglicht. Er solle doch dafür bitte seinen Erholungsurlaub nehmen. Wenn er dann keinen mehr hat, kann man sich noch mal über unbezahlten Urlaub unterhalten. Dieses Risiko möchte der AN aber ebenfalls nicht eingehen.
Es gibt keinen Tarifvertrag und unbezahlter Urlaub ist im Betrieb nicht geregelt.
Muss der AN wirklich Erholungsurlaub nehmen? (Prüfungsvorbereitung ist ja keine Erholung und Erholungsurlaub soll einen doch von der Arbeit erholen…)
Gibt es noch irgendwelche Möglichkeiten, die der AN hat, um sich intensiver um seine Abschlussarbeiten zu kümmern?
O-Ton:„Das kriegen wir schon hin. Da wird sich
sicherlich eine Lösung finden.“
Dem Arbeitnehmer wurde ermöglicht, Bildungsurlaub zu nehmen. Ihm wurde ermöglicht, halbtags zu arbeiten. Ihm wurde ermöglicht, seinen Jahresurlaub zu nehmen. Alles das passt ihm nicht - am Arbeitgeber scheint es wohl nicht zu liegen mit der fehlenden Lösung.
O-Ton:„Das kriegen wir schon hin. Da wird sich
sicherlich eine Lösung finden.“
Dem Arbeitnehmer wurde ermöglicht, Bildungsurlaub zu nehmen.
Ihm wurde ermöglicht, halbtags zu arbeiten. Ihm wurde
ermöglicht, seinen Jahresurlaub zu nehmen. Alles das passt ihm
nicht - am Arbeitgeber scheint es wohl nicht zu liegen mit der
fehlenden Lösung.
Bildungsurlaub wurde ihm nicht ermöglicht, darauf hat er Rechtsanspruch!
Durch die Halbtagsstelle müsste er seine Abteilung, dadurch seine jetzige Arbeit aufgeben und er hat nach Antreten der Halbtagsstelle keinen Rechtsanspruch mehr, an seinen alten Arbeitsplatz zurückzukehren! Wer will das schon?
Zum Jahresurlaub hat er auch ebenfalls unabhängig vom Grund Rechtsanspruch!
Das sind alles Rechtsansprüche, die der AN hat. Das hat absolut gar nichts mit einer fehlenden Lösung seitens des AN zu tun.
Was will der Arbeitnehmer denn eigentlich?
Seine Arbeit ordentlich machen und ebenfalls seine Abendschule erfolgreich beenden, um die Kenntnisse in der Firma anzuwenden. Aber mit einer 40-Stunden Woche und viertägiger Abendschule in der Woche steht er schon ziemlich am Rande eines Burn-Out Syndrom. Aber das nur mal so nebenbei
Also die Frage ist einfach, ob der AN auf das „good will“ der Firma angewiesen ist oder ob es Möglichkeiten (ausser Krankschreiben) gibt?