Hallo, Hundefreunde und erfahrene Hundebesitzer,
ich habe eine Frage bezüglich der Hundehaltung und Hundesteuer. Meine Stieftochter hält in ihrem Wohnort in HESSEN einen Steffordshire-Bullterrier. Sie nahm nun an, dass im Wohnort ihrer Schwester, in Schleswig-Holstein, die Hundesteuer günstiger sei. Sie hat nun beim Ordnungsamt, den Hund auf ihre Schwester überschrieben. Jetzt ist ihre Schwester in Schleswig-Holstein die Besitzerin, doch der Hund bleibt in Hessen. Ist das erlaubt? Oder muss der Hund da angemeldet sein und die Steuer da entrichtet werden, wo der Hund auch lebt?
Bitte um konkrete Antworten und bitte keine Vermutungen. Danke euch.
Grüße.
b.