hallo,
das FA weigert sich, die BFH rechtsprechung (verzinsung IAB) auf einen offenen fall anzuwenden mit der begründung, dass das urteil noch nicht im BStBl veröffentlicht ist.
soll mir recht sein, aber der einspruch läuft seit 2 jahren und das FA wird ja ncht gegen aktuelle rechtsprechung entscheiden.
was würde man denn tun können, um das verfahren schnell zum abschluss zu bringen.
im prinzip kann es doch dem stpfl. egal sein, wann sich jemand beim BFH bemüht mal ein urteil, das weitläufig bekannt ist, irgendwo zu veröffentlichen.
wie ist denn da die rechtslage bzw. was wäre ein mögliches vorgehen, ohne abwarten der veröffentlichung?
vielen dank
gruß inder