Hallo Zusammen!
Ich habe eine Frage zur lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Jahresprämien.
Ich arbeite seit 2003 in unserem Unternehmen in einer Abteilung, bei der das ganze Team bei Erreichen eines bestimmten Umsatzzieles eine prozentuale Prämie bekommt. Das Umsatzziel wird zu Beginn eines Jahres vereinbart, wobei die Frage, ob es erreicht bzw. überschritten worden ist oder nicht natürlich immer erst zu Beginn des Folgejahres beantwortet werden kann. Der Beschluß über die Höhe der Sonderzahlung wird stets Ende Januar getroffen.
Für gewöhnlich bekommen wir in Folge mit dem Februargehalt die Prämie für das vorausgegangene Jahrs ausgezahlt.
Auf meiner Gehaltsabrechnung sieht das z.B. aktuell so aus, dass ich neben dem regulären Gehalt noch eine „Sonderpräme 2003“ erhalte. Diese hat die DATEV-Lohnart 110 mit dem Steuerschlüssel S (=Sonstiger Bezug) und Sozialversicherungsschlüssel E (=Einmalbezug).
Im unteren Bereich der Gehaltsabrechnung finde ich bei der Aufschlüsselung der Steuer/Sozialversicherung das reguläre Gehalt sowie die Sonderprämie getrennt ausgewiesen. Ebenso getrennt und sehr detailiert ausgewiesen werden die jeweiligen lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abzüge.
Das reguläre Gehalt trägt dabei das Kürzel L (=Laufender Bezug), die Sonderpräme das Kürzel S (=sonstiger Bezug). Bei der Sozialversicherung steht dort beim regulären Gehalt L (=Laufender Bezug), bei der Sonderprämie V (=Vorjahr).
Jetzt das Problem:
Ich habe durch erhöhte Werbungskosten stets einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte. Dies betrug für 2003 EUR 517,00 pro Monat, für 2004 EUR 420,00 pro Monat.
Gilt dieser Freibetrag nicht für die Sonderprämie?
Der Lohnsteuerabzug, der auf die Sonderprämie entfällt, ist fast dreimal so hoch wie der, der auf das laufende Gehalt entfällt (die beiden Summen sind, wie erwähnt, getrennt ausgewiesen).
Kann das so richtig sein? Ich hatte erwartet, dass die Sonderprämie einfach mit dem Gehalt addiert wird und dann der 2004er Freibetrag greift.
Viele Grüße
Jens
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