Hallo zusammen,
wie kann man zum 32 SÜG # 10 querschießen?
Lohnt es auch sich absichtlich abzuschießen?
Danke für eure Rückantworten und Mühe
Beste Gruße
Hallo zusammen,
wie kann man zum 32 SÜG # 10 querschießen?
Lohnt es auch sich absichtlich abzuschießen?
Danke für eure Rückantworten und Mühe
Beste Gruße
Hallo,
sinnvoll wäre es, zuerst einmal den Gesetzestext zu lesen um dann die Frage
präziser stellen zu können.
http://www.gesetze-im-internet.de/s_g/
Möglich wäre natürlich auch, dass Du unter SÜG etwas anderes verstehst.
Nur meine Ausbildung zum Hellseher ist noch nicht beendet.
Gruß Merger
Guten Morgen Merger,
zuerst Danke für dein Interesse an meiner Frage.
Der Text des SÜG ist mir soweit wie im W3 dargestellt bekannt und deine Vermutung, nicht Hellseherische Fähigkeit geht in die richtige Richtung. Die Frage ist so zu verstehen wie auch gestellt.
Sollte meine Frage nicht verständlich genug sein, so bitte ich um Verzeihung und hoffe, dass jemand hier meine (indirekte-)Frage versteht.
Dir trotzdem besten Dank für deine Mühe.
Hallo,
Der Text des SÜG ist mir soweit wie im W3 dargestellt bekannt
und deine Vermutung, nicht Hellseherische Fähigkeit geht in
die richtige Richtung. Die Frage ist so zu verstehen wie auch
gestellt.
die Rückfrage bezog sich wohl auf die Nummer 10, denn der 32 enthält keine Nr. 10, auch keinen Absatz 10, nicht einmal einen Satz 10. Abner vielleicht meinst du ja etwas ganz anderes, dass du mit SÜG abkürzt? Oder hast dich mitb den Nummern verhauen?
&tschöss
Hallo Erbsenzaehler,
Danke für deinen Hinweis.
Konkret: Was wäre im Falle einer Bewerbung bei einer Behörde zu beachten?
Da man Urlaub plant und es im W3 nicht wirklich dazu Informationen gibt, wo und wie will man die Frage richtig stellen können?
Konkret geht es mir um §32 SÜG (2) „Die Reise kann von der zuständigen Stelle untersagt werden…“ in Verbindung mit §10 SÜG 1., 2.,3.
Natürlich erst als Angestellter, doch was gilt in der Bewerbungszeit? Garnichts, oder soll man im Inland bleiben?
Sprichwörtlich:" wenn einer eine Reise tut".
Danke im Voraus!
Hallo,
aus deinen Texten wird man nicht schlau.
Was hat das SÜG mit der Bewerbung bei einer Behörde zu tun?
Erst wenn Du bei einer Behörde beschäftigt bist und Du Informationen hast über Verschlußsachen (§ 4 SÜG) kommt dieses Gesetz zum tragen.
Als Bewerber kannst Du davon noch keine Kenntnisse haben.
Allerdings erfolgt natürlich auch eine Prüfung, ob Du ein vertrauenswürdiger Mensch bist und man dir solche Kenntnisse zugänglich machen kann - Also eine Einstellung überhaupt möglich ist.
Wenn Fragen bestehen - solltest Du diese bei der Behörde stellen, bei der Du dich beworben hast.
Gruß Merger