Darf man an einem Kran der für eine Traglast von 500 kg zugelassen ist einen Kettenzug nutzen der 1000kg heben dürfte. Oder ist das in dieser Kombination verboten um eine Überlastung auszuschließen.
Wäre toll wenn mir die Frage wer beantworten könnte. Am liebsten mit Verweis auf entspechende Gesetze, Regelwerke, BG-Schriften etc.
Stelle Dir mal die Frage,ob man z.B. am 500 kg Kran Lastgurte oder Ketten anschlagen darf,die für höhere Lasten geeignet sind,also Ketten mit Lastangabe 2000 kg ?
Natürlich muß man das Gewicht der anzuhebenden Last kennen und das darf bei diesem Kran eben 500 kg nicht übersteigen.
Aber das hat nichts mit dem Material zu tun,was man anschlägt,es kann weniger oder mehr aushalten,Hauptsache,es ist für das momentane Gewicht ausreichend.
Also auch der Kettenzug mit 1 to darf an den Kran dran,wenn die Last nur 500 kg max. wiegt (abzüglich Eigengewicht Kettenzug).