Darf man an einem Kran der für eine Traglast von 500 kg zugelassen ist einen Kettenzug nutzen der 1000kg heben dürfte. Oder ist das in dieser Kombination verboten um eine Überlastung auszuschließen.
Wäre toll wenn mir die Frage wer beantworten könnte. Am liebsten mit Verweis auf entspechende Gesetze, Regelwerke, BG-Schriften etc.
Gruß und Danke für die Mühe.