AN gesundgeschrieben - AG will ihn nicht beschäfti

Hallo,

hoffe mal, dass ich im richtigen Brett bin und das Ganze nicht in die „Versicherungsabteilung“ gehört… Wenn ihr das meint, bitte dahin verschieben - Merci!

Also, angenommen, ein AN war mehrere Monate wegen einer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig. Dann hat der Medizinische Dienst der Krankenkasse nach Aktenlage (also ohne den Kranken gesehen zu haben) beschlossen, dass selbiger arbeitsfähig ist. Der vorher krankschreibende Medizinmann will keinen Einspruch machen (gäbe angeblich immer Riesentrara). Der AN dackelt also zu seinem AG und erzählt ihm die Story. AG fällt aus allen Wolken, weil ein Blinder mit Krückstock sieht, dass der AN nicht arbeitsfähig ist (nehmen wir mal zusätzlich an, die Tätigkeit des AN wäre gefahrgeneigt, z.B. Personenbeförderung, eine andere Tätigkeit im Betrieb kann ihm der AG nicht anbieten).

So, nun steht der AG da. Er möchte den AN so nicht beschäftigen, da er die Sicherheit nicht gewährleisten kann. Ein Anruf bei der Krankenkasse des AN ergab, dass derzeit kein kompetenter Ansprechparter im Haus ist, aber das man da wohl nix machen könne und der AN zumindest einen Arbeitsversuch machen muss. Was macht der AG nun? Kündigen kann er dem AN nicht so ohne weiteres (es könnte sich ja um eine Mutter, die während der Erziehungszeit in Teilzeit arbeitet, handeln) und möchte er auch nicht, da er den AN in gesunder Form sehr schätzt. Gibt es irgendwelche Ideen, wie sowohl AG als auch AN aus dem Schlamassel rauskommen?

Danke für eure Tipps!

Felicia

Hallo,
da haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber erstmal schlechte
Karten, denn wenn schon der behandelnde Arzt nicht in der Lage ist
eine Arbeitsunfähigkeit weiter zu bescheinigen, dann bleibt auch
dem Arbeitgeber nichts anderes übrig als den Menschen zu beschäftigen
oder ihn auf eigene Kosten von der Arbeit freizustellen.
Die Krankenkasse kann nicht gegen ein ärztliches Attest entscheiden,
zumal in diesem Falle der Medizinische Dienst kein Gutachten
erstellt hat sondern nur eine Stellungnahme nach Aktenlage abgegeben
hat. Also, mein Tip - in einem solchen Falle sollte der Arbeitnehmer
mal Tacheles mit seinem Arzt reden dann geht das auch.
Der Arbeitgeber hat da wenig Chancen.
Gruss
Czauderna

Hallo,

gegen die Verweigerung der Krankenkasse auf Weitergewährung von Krankengeld (darum handelt es sich wohl nach der beschriebenen Krankheitsdauer) aufgrund einer „Ferndiagnose“ des MDK kann der betroffene AN durchaus Widerspruch einlegen (und sollte dies auch baldmöglichst tun), da es sich zuerst mal um einen Verwaltungsakt der Krankenkasse handelt. Auf dem entsprechenden Bescheid sollte auch eine Rechtsbehelfsbelehrung sein.
Begründet werden kann dieser Widerspruch jederzeit mit entsprechenden Gutachten des behandelnden Arztes und/oder des jeweiligen Betriebsarztes.
By the way: Die Diagnose des AG mittels „Augenschein“ ersetzt in keinem Fall die Diagnose des Betriebsarztes. Hält der AG also den AN für arbeitsunfähig, hat er ihn unverzüglich zum Betriebsarzt zur Untersuchung zu schicken. Tut der AG dies nicht und bietet der AN (notgedrungen) seine Arbeitskraft an, muß ihn der AG bezahlen, auch wenn er die Arbeitskraft nicht abruft, sonst wäre der AG im Annahmeverzug.
Das geschilderte Verhalten des AG ist m. E. mehr als seltsam. Geht es tatsächlich um Personenbeförderung, halte ich es für verantwortungslos.

&Tschüß

Wolfgang

was ist denn ein Betriebsarzt?

was ist denn ein Betriebsarzt?

http://ihr-betriebsarzt.net/

LG
Guido

Menno, Guido …
…jetzt bist Du heute schon zum zweitenmal schneller.
Aber ich hab trotzdem noch was mit vielen z. T. ganz guten Links:

http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsarzt

&Tschüß

Wolfgang

(P.S.: Ist das jetzt arrogant, wenn ich mich frage, wie jemand arbeitsrechtliche Ratschläge geben kann, der noch nicht mal was von Betriebsarzt gehört hat)

Gut, die Frage war vielleicht etwas provokativ
(offtopic)

die Antworten aber erschöpfend. Als AG hat man´s auch nicht leicht… „Betriebsarzt ist dem AG unterstellt… kann extern oder intern sein…“ Ich habe 50 MA und natürlich nen externen Betriebsarzt, wie auch ne externe Sicherheitsfachkraft. Was man alles beachten muss, um AG sein zu dürfen. Und dann will so n AG auch noch Geld verdienen. Demnächst brauch ich no ne eigene Feuerwehr…

Sehe ich jetzt erst…
Huhu!

(P.S.: Ist das jetzt arrogant, wenn ich mich frage, wie jemand
arbeitsrechtliche Ratschläge geben kann, der noch nicht mal
was von Betriebsarzt gehört hat)

Nicht arrogant, eher…
…BERECHTIGT?!

LG
Guido