AN hält Belastungen durch Sommerhitze nicht stand

Hallo,

mal angenommen, eine AN wurde vor 2,5 Jahren in einem kleinen metallverarbeitenden Unternehmen eingestellt fürs Büro. Nach 1,75 Jahren bittet der AG die Angestellte, bei Bedarf auch im Betrieb zu helfen - Teile einlegen in eine Maschine. Weitere sechs Monate später soll die AN aufgrund einer erhöhten Auftragslage bis auf Weiteres dauerhaft im Betrieb arbeiten (Teilzeit, 20 Stunden/Woche). Bedingt durch die vorhandenen CNC-Maschinen und durch entsprechende Außentemperaturen steigt die Hallentemperatur ab Vormittag auf gut 40 °C. Die AN kommt mit hochsommerlichem Wetter so schon nicht klar, durch die Arbeit in der Halle hat die AN große Probleme mit dem Kreislauf, ist innerhalb weniger Minuten nassgeschwitzt. Der AN stellt keine Getränke zur Verfügung, es gibt kein Lüftung innerhalb der Betriebsräume. Es gibt aufgrund der geringen Betriebsgröße auch keinen Betriebsrat. Was kann die AN tun, wenn der AG nichts unternimmt, um die klimatischen Bedingungen zu verbessern? Und vor Allem: Was kann die AN tun, um ihren Arbeitsplatz nicht zu gefährden?
Danke schon mal für Eure Antworten!

Micha

Hallo,

also zuerst einmal stellt sich die Frage,welchen Beruf die AN gelernt hat.

Denn als vollausgebildete Bürokraft sollte man sich nicht dauerhaft als Hilfsarbeiter beschäftigen lassen.

Desweiteren sollte man sich als ausgebildete Kraft beim Arbeitsamt arbeitssuchend
melden und auch selber auf Stellensuche gehen.

Denn ich brauche keine Glaskugel,sondern nur ins reale Leben schauen,wie lange so eine Hinterhof-Werkstatt noch existiert.

Abhilfe gegen die Hitze könnte man über die Berufsgenossenschaft oder das Amt für Arbeitsschutz erhalten…in so einer kleinen „Quetsche“ hat das aber den gleichen Effekt wie selber kündigen…

Hallo

also zuerst einmal stellt sich die Frage,welchen Beruf die AN
gelernt hat.

Nein, tut es nicht.
Als erstes stellt sich die Frage, was vertraglich vereinbart _ist_ …

Denn als vollausgebildete Bürokraft sollte man sich nicht
dauerhaft als Hilfsarbeiter beschäftigen lassen.

… und nicht was _sollte_ …

Gruß
Wawi

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Hallo,

wenn der AN gerne weiter in dem Betrieb arbeiten möchte und nicht Gründe für eine Kündigung (eine eigene oder vom AG) sucht oder Ärger provozieren möchte, könnte er sich überlegen, ob er sich nicht einfach einen Ventilator (10€ im Baumarkt) kauft und somit pragmatisch Abhilfe für das Problem schafft.

Und wenn der AN eher positiv als negativ dem AG aufgefallen ist, würde der AG vielleicht die Kosten übernehmen.

Haelge

Hallo,

Hallo,

wenn der AN gerne weiter in dem Betrieb arbeiten möchte und
nicht Gründe für eine Kündigung (eine eigene oder vom AG)
sucht oder Ärger provozieren möchte, könnte er sich überlegen,
ob er sich nicht einfach einen Ventilator (10€ im Baumarkt)
kauft und somit pragmatisch Abhilfe für das Problem schafft.

Wie kommst Du nur auf die Meinung, dass ein Ventilator für 10 € einen Raum von 40 ° herunterkühlen kann ???

Und wenn der AN eher positiv als negativ dem AG aufgefallen
ist, würde der AG vielleicht die Kosten übernehmen.

Und dies würde dann helfen ???

Haelge

Gruß Merger

Wie kommst Du nur auf die Meinung, dass ein Ventilator für 10
€ einen Raum von 40 ° herunterkühlen kann ???

Kann er auch nicht. Wobei der Preis unerheblich ist. Ein Ventilator wälzt warme Luft um unter ständiger Zuführung weiterer Wärmeenergie. Deswegen nimmt er ja Strom auf.

Gruß
s.

Servus,

Wie kommst Du nur auf die Meinung, dass ein Ventilator für 10 € einen Raum von 40 °C herunterkühlen kann ???

das braucht er nicht zu tun. Er hat in der beschriebenen Situation die Funktion, dass er dem Körper beim Kühlen hilft - auch falls es tatsächlich um 40 °C geht und nicht um den üblichen Anzeigefehler von handelsüblichen Thermometern um 2-3 ° C nach oben, lässt sich diese Umgebungstemperatur mit wirksamem Schwitzen und ausreichend Trinken ohne allzu große Probleme aushalten. Und zum wirksamen Schwitzen wird hier ein Ventilator benötigt - die Arbeiterin, die im eigenen Saft schwimmt, fühlt sich zwar mies, aber ihr Schwitzen hilf ihr nichts, solange der Schweiß nicht verdunstet.

Daher der Ventilator.

Schöne Grüße

MM

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Ich gehe mal davon aus, dass die AN eine arbeitsrechtliche Lösung des Falles in Kauf zu nehmen bereit ist, wenn sie in diesem Brett nachfragt.

Die vom AG einzuhaltenenden raumklimatischen Verhältnisse am Arbeitsplatz sind in der Arbeitsstättenverordnung und den nachgeschalteten Regeln für Arbeitsstätten festgelegt.

Zusammenfassend siehe hier.

Einen Betriebsrat braucht man dazu nicht. Jeder Arbeitgeber hat eine Sicherheitsfachkraft und einen Betriebsarzt zu beschäftigen (intern oder extern oder Unternehmermodell), auch diese kann man zunächst ansprechen.

Die Einhaltung wird ansonsten zum einen von bei den Kreisverwaltungen oder Bezirksregierungen angesiedelten Aufsichtsämtern überwacht und zum anderen von der Berufsgenossenschaft. Auf eine entsprechende Anzeige hin werden diese den Betrieb besichtigen und für Abhilfe sorgen, hinsichtlich fehlender Schutzmaßnahmen wie hinsichtlich fehlenden Fachpersonals.

Sweatshops gehören nicht nach Deutschland.

Gruß
s.

hallo.

wenn der AN gerne weiter in dem Betrieb arbeiten möchte und
nicht Gründe für eine Kündigung (eine eigene oder vom AG)
sucht oder Ärger provozieren möchte

wie bitte?

Und wenn der AN eher positiv als negativ dem AG aufgefallen
ist, würde der AG vielleicht die Kosten übernehmen.

der AG sollte ein interesse daran haben, daß die AN, die er bezahlt, möglichst leistungsfähig sind.
bei 40°C raumtemperatur ist niemand mehr leistungsfähig. nicht umsonst halten die südlichen länder „siesta“.
daß arbeiten bei solchen temperaturen nicht gesundheitsfördernd ist, und so mittel- bis langfristig den krankenstand nach oben treibt, kommt noch dazu.
letztendlich schneidet sich der AG ins eigene fleisch, wenn er nichts unternimmt.

abgesehen davon gibt es auch „offizielle“ anforderungen bezüglich raumtemperatur, niedergeschrieben z.b. hier:
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten…
oder zusammengefaßt hier:
http://www.igmetall.de/tipps-fuer-den-arbeitsplatz-w…

gruß

michael

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Einen privaten Ventilator erlaubt nicht jede Firma. Schon alleine wegen Stromdiebstahl.

http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/ventilato…

Einen privaten Ventilator erlaubt nicht jede Firma. Schon
alleine wegen Stromdiebstahl.

Und aus brandschutz-/versicherungsrechtlichen Gründen. (E-Check aller Geräte in Betrieb.)