Hallo erstmal!
Wie sieht es rechtlich aus, wenn ein Bus eine Haltestelle anfährt (ohne Warnblinker), die sich innerorts und in einem Überholverbot befindet?
Darf man an dem am Straßenrand wartenden Bus vorbeifahren oder nicht?
Hallo erstmal!
Wie sieht es rechtlich aus, wenn ein Bus eine Haltestelle anfährt (ohne Warnblinker), die sich innerorts und in einem Überholverbot befindet?
Darf man an dem am Straßenrand wartenden Bus vorbeifahren oder nicht?
Man überholt fahrende Fahrzeuge, an (nicht verkehrsbedingt) stehenden Fahrzeugen fährt man vorbei.
Guten Morgen Uebel92,
ich bin zwar keine Verkehrsexpertin, aber Fahrerlaubnisinhaberin… 
Wie sieht es rechtlich aus, wenn ein Bus eine Haltestelle
anfährt (ohne Warnblinker), die sich innerorts und in einem
Überholverbot befindet?
Darf man an dem am Straßenrand wartenden Bus vorbeifahren oder
nicht?
Das Überholen ist in § 5 StVO geregelt und besagt u. a., dass im Überholverbot (Zeichen 276, 277) - natürlich - nicht überholt werden darf. Wobei m. W. hier auf den Fahrstreifen abzustellen ist: Also wenn der Fahrstreifen breit genug ist, dass ich ohne diesen zu verlassen z. B. ein darauf fahrendes Moped mit dem nötigen Seitenabstand „überholen“ kann, dann ist es kein Überholen i. S. d. § 5 StVO (falls ich mich hier irre, dann wäre ich den Experten für eine Korrektur sehr dankbar) und damit auch nicht verboten.
Das Vorbeifahren ist in § 6 StVO geregelt. Der Unterschied hier liegt m. E. nur darin, dass es sich einmal (§ 6 StVO) um ein stehendes Hindernis (oder haltendes Fahrzeug) und einmal um ein fahrendes Fahrzeug handelt. Also ist z. B. im Überholverbot ein Fahrzeug liegengeblieben und blockiert den ganzen Fahrstreifen, dann dürfte ich m. E. gem. § 6 StVO mit der gebotenen Vorsicht auch auf die Gegenfahrbahn ausscheren um daran vorbeizufahren und eben nicht zu überholen (wie oben liebe Experten, wenn ich hier falsch liege, bitte ich um entsprechende Korrekturen - dafür bin dann nicht nur ich sondern auch mein „Lappen“ dankbar
).
Das Überholen bzw. das Vorbeifahren an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen ist in § 20 StVO (vgl. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__20.html ) geregelt.
Zu Deiner konkreten Frage:
Einen Bus der die Haltestelle ohne Warnblinklicht anfährt, dürfte man wohl noch überholen (Umkehrschluss § 20 Abs. 3 StVO). Ob dies sonderlich vernünftig ist, lasse ich mal dahingestellt… In Deinem Fall ist es aber unzulässig, da ja nach Deiner Schilderung eh ein Überholverbot besteht (vielleicht wird deshalb auch das Warnblinklicht nicht angeschaltet?).
Sowohl nach § 6, als auch nach § 20 (Abs. 1 oder Abs. 4) StVO darf an dem Bus entweder vorsichtig (ohne Warnblinklicht) oder in Schrittgeschwindigkeit (mit Warnblinklicht) vorbeigefahren werden.
Kurze Frage, lange Antwort…
Zusammenfassung: ein klares Ja bei der durch § 20 Abs. 1 StVO gebotenen Vorsicht!
Lieben Gruß
Trillian
Hi,
Das Überholen ist in § 5 StVO geregelt und besagt u. a., dass
im Überholverbot (Zeichen 276, 277) - natürlich - nicht
überholt werden darf. Wobei m. W. hier auf den Fahrstreifen
abzustellen ist: Also wenn der Fahrstreifen breit genug ist,
dass ich ohne diesen zu verlassen z. B. ein darauf fahrendes
Moped mit dem nötigen Seitenabstand „überholen“ kann, dann ist
es kein Überholen i. S. d. § 5 StVO (falls ich mich hier irre,
dann wäre ich den Experten für eine Korrektur sehr dankbar)
und damit auch nicht verboten.
dann will ich Deinen Wunsch gerne erfüllen und Dich korrigieren:
Krafträder, Mofas, Fahrräder u.ä. dürfen auch bei Zeichen 276 und 277 überholt werden, weil diese Zeichen nur das Überholen mehrspuriger Fahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen verbietet: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__41.html .
Ein durchgezogener Strich auf der Straße ist ein eigenes „Verkehrszeichen“, das dessen Überfahren verbietet. Dies aber völlig unabhängig von einem Überholverbot. Und bei bestehendem Überholverbot darf ich zum Überholen eines Mofas eben auch eine gestrichelte Linie überfahren (und meinen Fahrstreifen verlassen).
Mit der Breite des Fahrstreifens hat das nichts zu tun, auch das von Dir Beschriebene ist ein Überholen (aber eben nicht verboten).
Gruß Stefan
Vielen Dank Stefan!
Jetzt, wo Du es schreibst… manchmal hat man (in diesem Fall ich) echt ein Brett vorm Kopf… 
Lieben Gruß
Trillian
Man überholt fahrende Fahrzeuge, an (nicht verkehrsbedingt)
stehenden Fahrzeugen fährt man vorbei.
Also Vorbeifahren am haltenden Bus erlaubt? Hält der Bus in der Haltestelle verkehrsbedingt?
An haltenden Strassenbahnen fahr ich mit Schrittgeschw. vorbei (was bei längeren Bahnen manchmal Probleme mit anfahrenden Bahnen macht) - gilt das auch für Busse? - Oder nur bei eingeschaltetem Warnblinker?
Grüße!
Hallo,
Also Vorbeifahren am haltenden Bus erlaubt? Hält der Bus in
der Haltestelle verkehrsbedingt?
verkehrsbedingt heißt, wie das Wort eigentlich klar ausdrückt, dass das Halten bedingt durch den Verkehr erfolgt. Verkehrsbedingtes Halten ist z.B. das Anhalten im Stau, also wenn ein Weiterfahren durch den Verkehr selbst nicht möglich ist. Ein Bus hält jedoch nicht, weil er nicht weiterfahren könnte, sondern weil er halten will um Fahrgäste ein -und aussteigen zu lassen.
Es ist also erlaubt. Gleiches gilt z.B. auch für Müllfahrzeuge, die halten um den Müll abzuholen und alle anderen KFZ, die zum Be- und Entladen halten.
Gruß
S.J.