AN hat gekündigt/Einhaltung 6Mon. Kündigungsfrist?

Ein Arbeitnehmer XYZ ist seit 18 jahren bei einer Firma xy beschäftigt.
Ab dem 1.1.06 hat er einen neuen Job.
Gekündigt hat er bei der alten Firma xy gegen Mitte November.

Nun sagt sein alter Chef, dass im Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 6 Monaten vereinbart ist und er nicht gehen kann.

…gilt hier nicht BGB- Kündigungfrist zum Monatende zugunsten des Arbeitnehmers???

…ggf will der alte Chef, dass er ab 1.1.06 für weitere 6 Monate 1x pro Woche dann in die Firma zum Arbeiten kommt…

…kann er das verlangen???

Desweiteren hat er dem alten Chef die Kündigung persönlich in die Hand gedrückt - es gab keine Zeugen - kann ihm das zum Fallstrick werden, dass der Chef ggf. leugnen kann die Kündigung erhalten zu haben??

Hi!

…gilt hier nicht BGB- Kündigungfrist zum Monatende
zugunsten des Arbeitnehmers???

Nein

…kann er das verlangen???

Ja

Desweiteren hat er dem alten Chef die Kündigung persönlich in
die Hand gedrückt - es gab keine Zeugen - kann ihm das zum
Fallstrick werden, dass der Chef ggf. leugnen kann die
Kündigung erhalten zu haben??

Ja

LG
Guido

…ich habe mal gelesen, dass die Kündigungsfrist seitens des Arbeitgebers in Bezug auf dei 6 Monate eingehalten werden muss aber umgekehrt gilt das für den Arbeitnehmer nicht! …BGB…oder???

Hi!

…ich habe mal gelesen, dass die Kündigungsfrist seitens des
Arbeitgebers in Bezug auf dei 6 Monate eingehalten werden muss
aber umgekehrt gilt das für den Arbeitnehmer nicht!
…BGB…oder???

Wenn eine beidseitige Kündigungsfrist von 6 Monaten vereinbart ist, dann muss sie auch von beiden Seiten eingehalten werden!

Was im BGB steht, kannst Du selbst lesen §622
http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896BJNE063…

Da steht zwar nur etwas von anderen Vereinbarungen im Tarif, es gilt aber auch für einzelvertragliche Vereinbarungen!

LG
Guido

Hallo

Nun sagt sein alter Chef, dass im Arbeitsvertrag eine
Kündigungsfrist von 6 Monaten vereinbart ist

Stimmt das denn? Was steht denn da im Wortlaut?

Gruß,
LeoLo