AN krank - Pauschal Stunden ansetzen für Ausfall?

Hallo,

ein Angestellter mit tariflicher 40h-Woche verteilt dank Gleitzeit seine Stunden in der Woche so, dass er am Freitag gegen 14.30Uhr nach Hause fahren kann. Dazu arbeitet er den Rest der Woche entsprechend länger als 8 Stunden (Pausenzeit wird nicht betrachtet).

Nun erkrankt dieser Angestellte und wird für drei Tage krankgeschrieben (Mittwoch bis Freitag). Welche Anzahl Stunden muss er für die ausgefallenen Tage ansetzen? Muss er anhand seiner bisherigen Arbeitszeitgewohnheiten die ausgefallenen Stunden passend abschätzen, oder muss er exakt acht Stunden Ausfall für jeden Krankheitstag ansetzen, egal, wieviel er die Tage davor gearbeitet hat?
Am Freitag hätte er dadurch Stunden „geschenkt“ bekommen, für Mittwoch und Donnerstag fehlt ihm dadurch täglich eine Stunde.

Oder ganz anders: er muss die Krank-Wochenstunden so berechnen, dass er für die Woche genau 40h hat (und demnach einkalkulieren, dass er am Anfang der Woche, also Montag und Dienstag, bereits mehr als 16h gearbeitet hat)?

Danke für jeden Tipp,
Crypto.

Hallo

Es sind die Stunden anzusetzen, die angefallen wären, wenn er nicht AU gewesen wäre. War der AN also Fr nur für 6 Stunden eingeplant, sind für den Freitag auch nur 6 Stunden fortzuzahlen. Andersherum ist es natürlich auch so, daß wenn er Mi für 10 Stunden eingeplant war, diese 10 Stunden fortzuzahlen sind.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

Hallo

Es sind die Stunden anzusetzen, die angefallen wären, wenn er
nicht AU gewesen wäre. War der AN also Fr nur für 6 Stunden
eingeplant, sind für den Freitag auch nur 6 Stunden
fortzuzahlen.

Das heisst also, der AN muss rückblickend auf seine bisherige Arbeitsgewohnheiten sagen: „Ich wollte Freitag 6 Stunden arbeiten, wäre ich nicht krank geworden, also setze ich diese 6 Stunden für krankheitsbedingte Ausfallzeit an.“?

Andersherum ist es natürlich auch so, daß wenn
er Mi für 10 Stunden eingeplant war, diese 10 Stunden
fortzuzahlen sind.

Er war gar nicht „eingeplant“, sondern hat sich diese Aufteilung seiner Stunden in Absprache mit seinem Vorgesetzten selbst so organisiert. Um, wie erwähnt, freitags früher gehen zu können. Vorgaben waren lediglich, 40h +/- 2h innerhalt einer Kernarbeitszeit einzuhalten.

Kann ich also daraus schliessen, dass der AN dieselben Stunden, wie er sie im Normalfall und wäre er gesund gewesen gearbeitet hätte (z.B. Mi. und Do. 9 Stunden, Fr. 6 Stunden) für seinen Krankheitsfall ansetzen und bei der Stundenaufteilung in gewisser Weise spekulieren muss?

Gruß,
LeoLo

Danke und Grüße zurück,
Crypto.

Hallo

Kann ich also daraus schliessen, dass der AN dieselben
Stunden, wie er sie im Normalfall und wäre er gesund gewesen
gearbeitet hätte (z.B. Mi. und Do. 9 Stunden, Fr. 6 Stunden)
für seinen Krankheitsfall ansetzen … muss?

Ja.

Gruß,
LeoLo

Bei uns in der Firma ist es so, das generell für Urlaub und Krankheit 8 h anzusetzen sind. 40 h / 5 AT

Das ist in der Regel in der Gleitzeitrichtlinie festgelegt. Sollte es die nicht geben, könnte der Nachweis schwierig werden.