Hi!
Mal angenommen, ein Mitarbeiter, nennen wir ihn AN, lässt seinem Arbeitgeber (AG) eine Kündigung mit dem Wortlaut
„Hiermit kündige ich das mit Ihnen geschlossene Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen…“
zukommen.
Der fiktive AG hat nicht vor, auf Erfüllung des Arbeitsvertrags zu bestehen und bestätigt schriftlich die fristlose Kündigung.
Der fiktive AN wäre bis zu diesem Datum arbeitsunfähig erkrankt.
Einige Tage später erhält der fiktive AG eine Verlängerung der AU.
So viel zum erfundenen Fall.
Jetzt sagte mir ein mir bekannter RA (allerdings mit Schwerpunkt Familienrecht), dass in solchen Fällen die gängige Rechtsprechung eine Umdeutung der außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung sei.
Da ich mir das beim besten Willen nicht vorstellen kann, aber ja lernwillig bin: Kennt von Euch jemand ein Urteil, dass tatsächlich eine Umdeutung zur Folge hatte?
Er konnte mir nämlich keines nennen (wie auch, beim Bier am Billiardtisch *g*)…
LG
Guido
Hallo Guido
Kennt von Euch jemand ein Urteil, dass
tatsächlich eine Umdeutung zur Folge hatte?
BAG v. 15.11.2001 - 2 AZR 310/00
http://www.recht-in.de/urteile/urteilzeigen.php?u_id…
Allerdings habe ich Deine Geschichte jetzt so verstanden, daß der AN(!) fristlos gekündigt hat und jetzt wegen einer AU umgedeutet werden soll? Das erscheint mir als Unsinn.
Gruß,
LeoLo
Hi LeoLo!
Allerdings habe ich Deine Geschichte jetzt so verstanden, daß
der AN(!) fristlos gekündigt hat und jetzt wegen einer AU
umgedeutet werden soll?
GENAU! Ob das wegen der AU umgedeutet werden soll, ging aus unserem Plausch nicht hervor…
Aber irgendwie kam das Argument, dass aus der nachgereichten AU hervorgehen soll, dass die außerordentliche Kündigung ja gar nicht so gemeint war, und deshalb angeblich die ständige Rechtsprechung in eine ordentliche Kündigung umdeuten würde.
Allerdings war auch nur ich wirklich nüchtern (musste fahren) 
Das erscheint mir als Unsinn.
Danke! Wenn DU das so siehst, dann bin ich ein wenig beruhigter!
LG
Guido