Hallo Zusammen,
angemommen es sähe so aus.
Ein AN ist in Elternzeit und arbeitet in dieser Elternzeit 23 Stunden bei seinem Arbeitgeber. Die Reguläre Arbeitszeit betrüge auch nur 23 Stunden.
Die Elternzeit würde noch bis Mitte Dezember gehen. Nun möchte der AN schnellstmöglich kündigen um eine anderes Arbeitsangebot anzunehmen. Im Arbeitsvertrag würde eine Kündigungsfrist von 3 Monate zum Monatsende stehen.
Welche Konsequenz besonders hinsichtlich Schadensersatzansprüche hätte in diesem Fall eine Kündigung des AN zum 01.01.?
Meine Theorie:
Der AG kann für die Zeit wo der AN normalerweise noch hätte arbeiten müssen eine Ersatzkraft einstellen und ggf. Mehrkosten an den AN weiterreichen. Die Frage ist, ob überhaupt mehr kosten entstehen können… da der AG ja auch den AN bezahlen müsste.
Was meint ihr?
Vielen Dank
Rudi