AN Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungs-Frist

Hallo Zusammen,

angemommen es sähe so aus.

Ein AN ist in Elternzeit und arbeitet in dieser Elternzeit 23 Stunden bei seinem Arbeitgeber. Die Reguläre Arbeitszeit betrüge auch nur 23 Stunden.

Die Elternzeit würde noch bis Mitte Dezember gehen. Nun möchte der AN schnellstmöglich kündigen um eine anderes Arbeitsangebot anzunehmen. Im Arbeitsvertrag würde eine Kündigungsfrist von 3 Monate zum Monatsende stehen.

Welche Konsequenz besonders hinsichtlich Schadensersatzansprüche hätte in diesem Fall eine Kündigung des AN zum 01.01.?

Meine Theorie:

Der AG kann für die Zeit wo der AN normalerweise noch hätte arbeiten müssen eine Ersatzkraft einstellen und ggf. Mehrkosten an den AN weiterreichen. Die Frage ist, ob überhaupt mehr kosten entstehen können… da der AG ja auch den AN bezahlen müsste.

Was meint ihr?

Vielen Dank
Rudi

Hallo Zusammen,

angemommen es sähe so aus.

Ein AN ist in Elternzeit und arbeitet in dieser Elternzeit 23
Stunden bei seinem Arbeitgeber. Die Reguläre Arbeitszeit
betrüge auch nur 23 Stunden.

Die Elternzeit würde noch bis Mitte Dezember gehen. Nun möchte
der AN schnellstmöglich kündigen um eine anderes
Arbeitsangebot anzunehmen. Im Arbeitsvertrag würde eine
Kündigungsfrist von 3 Monate zum Monatsende stehen.

Hat es die AN mal mit dem Angebot eines Aufhebungsvertrages versucht ?

Welche Konsequenz besonders hinsichtlich
Schadensersatzansprüche hätte in diesem Fall eine Kündigung
des AN zum 01.01.?

Eine „Kündigung“ zum 31.12. (und nicht zum 01.01.) ist in dieser Fallkonstellation gar nicht rechtswirksam möglich. Der Begriff führt daher in die Irre. Es bleibt ggfs. Arbeitsverweigerung.

Meine Theorie:

Der AG kann für die Zeit wo der AN normalerweise noch hätte
arbeiten müssen eine Ersatzkraft einstellen und ggf.
Mehrkosten an den AN weiterreichen. Die Frage ist, ob
überhaupt mehr kosten entstehen können… da der AG ja auch
den AN bezahlen müsste.

Natürlich sind einige Konstellationen denkbar, bei denen zT deftige Mehrkosten anfallen könnten:

  • Kosten für Leih-AN, falls nicht schnell genug Ersatz eingestellt werden kann.
  • Kosten für Einarbeitung/Schulung, sofern nicht/ nicht ausreichend bis zum 31.12. möglich
  • Evtl. Kosten für terminliche Überschreitungen

Was meint ihr?

„Pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten) - auch für AN

Vielen Dank

&Tschüß

Rudi

Wolfgang

was für eine blödes ansinnen
hallo,
stell dir mal vor dein ag wirft dich ohne angabe von gründen „einfach so“ hinaus weil er jemand anderes einstellen will…

verträge sind dafür da damit man sie zur beiderseitigen sicherheit einhält.

ein gespräch mit dem ag ist immer möglich, und wenn das nicht hilft dann geht es einfach nicht, aus und basta.

und vergiss nicht dass der an ja noch ein zeugnis vom ag braucht.

Hai!

und vergiss nicht dass der an ja noch ein zeugnis vom ag
braucht.

Meist aber eben nicht für diesen neuen AG, das fällt dann immer erst
beim übernächsten Versuch auf wieder in Arbeit zu kommen.

Der Plem

1 Like

Was wenn er es innerhalb der Probezeit nachgereicht haben will was nicht unüblich ist? Und dann sieht dass er einen Halodri eingestellt hat der auf Verträge pfeift?

Hai!

und vergiss nicht dass der an ja noch ein zeugnis vom ag
braucht.

Meist aber eben nicht für diesen neuen AG, das fällt dann
immer erst
beim übernächsten Versuch auf wieder in Arbeit zu kommen.

hallo,

und was ist wenn der übernächste versuch in naher zukunft liegt?
so wie der ausgangsfrager daherredet ist das garnicht so unwahrscheinlich.