AN Kündigung sei ungültig

Hallo!

Folgende Situation:

AN kündigt schriftlich am 21. November zum 31. Dezember (nach gestzlicher Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende)
AN beantrag seinen resturlaub im gleichen Schreiben wie die Kündigung.
AG unterzeichnet den firstgerechten erhalt der Kündigung.
AN befindet sich im Krankenschein (tatsächlich erkrank- mit OP)
AG ruft AN am 06. Dezember an: Kündigung sei rechtlich ungültig, da ein fehler im Urlaubsanspruch sei

Frage: Ist die Kündigung ungültig - angenommen es sei wirklich ein Fehler im Urlaubsanspruch?

Vielen Dank

Gruß

Hallo,

die Kündigung und der Urlaubsantrag sind zwei verschiedene Angelegenheiten, auch wenn sie im selben Schreiben geltend gemacht werden. sie können nicht miteinander vermengt werden.
Aufgrund der Fallschilderung ist kein Grund ersichtlich, warum die Kündigung rechtsunwirksam sein sollte.
Der Urlaubsanspruch und dessen Abwicklung/Abgeltung müssen separat durch die Vertragspartner geklärt werden.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

Bisschen was zum Lesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Falsa_demonstratio_non_…

http://dejure.org/gesetze/BGB/133.html

Viele Grüße

Lumpi