Hallo!
Folgende Situation:
AN kündigt schriftlich am 21. November zum 31. Dezember (nach gestzlicher Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende)
AN beantrag seinen resturlaub im gleichen Schreiben wie die Kündigung.
AG unterzeichnet den firstgerechten erhalt der Kündigung.
AN befindet sich im Krankenschein (tatsächlich erkrank- mit OP)
AG ruft AN am 06. Dezember an: Kündigung sei rechtlich ungültig, da ein fehler im Urlaubsanspruch sei
Frage: Ist die Kündigung ungültig - angenommen es sei wirklich ein Fehler im Urlaubsanspruch?
Vielen Dank
Gruß