Guten Tag,
auch wenn schon mehrmals ähnlich behandelt aber ich habe doch einen kleinen Sorgenfall.
Bin AN mit einer Probezeit(PZ) von 6 Monaten, die 4 Wochen im voraus zum Monatsende gekündigt werden kann, danach gilt 3 Monate zum Quartalsende.
Beginn war am 01.05., Ablauf der PZ dann am 30.11. Nun habe ich ein"gutes" Angebot von jemand anders erhalten, zum 01.01., kann ich, um „sauber“ daraus zu kommen und noch einen Monat zu schinden, am 29.11 kündigen, zum 31.12., ist ja noch in der PZ, die Kündigung, oder muß alles in der PZ liegen, sprich auch der Kündigungstermin?!
Danke vorab für die Antworten
Mit freundlichen Grüßen
Zunächst in den Arbeitsvertrag schauen: Gilt die genannte Probezeit nur für den Arbeitgeber, oder auch für den Arbeitnehmer? In der Regel ist die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer kürzer (4 Wochen). Zweitens sind 6 Monate Probezeit, die am 01.05. begonnen haben, am 31.10 beendet … nicht am 30.11. Bis 31.10. kann also mit 4 Wochen Frist gekündigt werden. 4 Wochen wären dann die kürzeste Frist. Natürlich kann bis 31.10. auch zum 31.12. gekündigt werden.
Vielen Dank für die schnelle Antwort, muß mich erstmal für den Zahlendreher entschuldigen, der 01.06. war Arbeitsbeginn.
Folgender Text steht im Vertrag : Während dieser
Probezeit ist jede Vertragspartei berechtigt, das Anstellungsverhältnis mit einer Frist von einem
Monat zu kündigen.
Demnach könnte ich quasi am 29.11 zum 31.12 kündigen, oder?!
Vielen Dank und noch eine angenehme Restwoche
So ist es.