AN-Kündigung zurücknehmen

Hi!

Ein hypothetischer Arbeitnehmer eines Konzerns hat fristgerecht gekündigt, die Kündigung wurde vom Geschäftsführer der Zweigstelle gegengezeichnet und ist in der Personalakte abgelegt.

Nun überlegt der AN es sich anders: Er möchte die Kündigung zurücknehmen. Der Geschäftsführer hat inzwischen das Unternehmen verlassen, ein neuer ist vor Ort nicht in Sicht. Ein weiterer Geschäftsführer, der aber nicht vor Ort ist, sondern in der entfernten Zentrale, sagt: Schreib einfach, dass du die Kündigung zurücknimmst, geh damit in die Personalabteilung oder ins Controlling und lass es dir gegenzeichnen.

Dem AN ist dabei etwas mulmig. Er glaubt, dass Personalabteilung und Controlling ja lediglich den Empfang quittieren, aber nicht die Rücknahme (und damit Weiterbeschäftigung) in beiderseitigem Einvernehmen bestätigen können.

Trügt ihn sein Gefühl? Grundsätzlich sind sich GF und AN einig, der AN möchte aber keine böse Überraschung erleben…

Wie sollte er sich verhalten?

Danke und viele Grüße,

lemmy

Hallo

Da der Rechtssprechung zufolge ein Personalleiter idR ohne gesonderte Vollmacht berechtigt ist, Kündigungen auszusprechen, ist er imho auch berechtigt, mit dem AN die Kündigungsrücknahme zu vereinbaren.

Gruß,
LeoLo