An Lohnabtretung wird sich nicht gehalten, wie Reagieren?

Angenommen ein Lohnabtretungsvertrag wird wegen Unterhaltsrückstände 1 Monat vor Volljährigkeit geschlossen. Der Kindsvater versucht dem unterhaltsberechtigtem kurz nach seinem 18 Geburtstag nach einem feucht fröhlichem Abend zum unterzeichnen diverser Verträge die die Lohnabtretung aufheben sollen, und sporatische Unterhaltsrückzahlungen zu vereinbaren. Der Volljährige unterzeichnet die Papiere nicht, und wird daraufhin aus der Wohnung geworfen. Nun besteht ja die Lohabtretung erst 2 Monate, wobei die erste Zahlung noch den vollen Betrag aufweist, die zweite Zahlung der hälfte des in der Abtretung vereinbarten vereinbarten Betrages entspricht. Ist es mögich dem Arbeitgeber ein schreiben mit der Kopie der Abtretung mit der Bitte um die Zahlung der vollen Summe zu bitten?

Wenn es um Kindesunterhalt geht, hat man üblicherweise einen vollstreckbaren Unterhaltstitel. Diesen würde ich nehmen und zum Jugendamt gehen und mich beraten lassen.
Einen Titel kann man vollstrecken lassen.
Was das nun mit einer Abtretung zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht.
Unterhaltsansprüche sind zumindest nicht abtretbar(?)
über eine Zwangsvollstreckung kann man einen Teil des Lohnes pfänden lassen.
Über eine Zwangsvollstreckung würde auch eine Abtretung (das ist auch ein „Titel“) durchgeführt werden.
Dafür gibt es Antragsvordrucke, auch im Internet.
Das Kind/der Jugendliche ist auf eine regelmäßige Zahlung angewiesen. Da muss Papa eben sein Geld zusammenhalten und pünktlich zahlen. Sporadisch zahlen ist nicht.

Achtung: Ansprüche verjähren irgendwann.
Also nicht schleifen lassen.

sagt Mama

Hallo, das Jugendamt fühlt sich dafür nicht mehr zuständig, da das Kind ja volljährig ist.
Daraufhin wurde mit dem Jugendamt eine Lohnabtetung vereinbart.
Titel hin oder her, den haben wir, aber eben auch die Lohnabtretung die nicht eingehalten wurde, das war eigentlich auch meine ursprüngliche Frage.
Kann ich den Arbeitgeber kontaktieren und fragen warum diese nicht voll überwiesen wird?

Hallo

Titel hin oder her, den haben wir, aber eben auch die Lohnabtretung die nicht eingehalten wurde, das war eigentlich auch meine ursprüngliche Frage.
Kann ich den Arbeitgeber kontaktieren und fragen warum diese nicht voll überwiesen wird?

Können schon, finde ich aber nicht sehr ratsam. Schließlich soll der Arbeitnehmer weiterhin Geld verdienen, und da wäre es gut, wenn der Arbeitgeber nicht Stress durch ihn kriegt. - Abgesehen davon muss der Arbeitgeber nicht machen, was eine dritte Person von ihm verlangt.

Man kann den Unterhaltspflichtigen schreiben, ihm einen Termin (z. B. eine Woche später) setzen, mit der Mitteilung, dass man bis dann die Unterhaltszahlung erwartet, ansonsten Pfändung durch das Gericht.

Man muss sich dann an das Gericht wenden, die pfänden dann schon.

Oder man wendet sich an das Jobcenter, beantragt Alg II (oder ans Bafög-Amt und beantragt Bafög) und tritt dafür die Unterhaltsansprüche so lange an das Jobcenter ab. Dann machen die das mit der Pfändung usw.

Viele Grüße

1 Like

Hi!

Abgesehen davon muss der Arbeitgeber nicht machen, was eine
dritte Person von ihm verlangt.

Ach nein?

Gruß
Guido