Wenn ein bereits genehmigter Urlaub kurzfristig seitens des Arbeitgebers widerrufen wird, der Arbeitnehmer aber bereits eine Reise geplant hat. Welche Rechte hat dann der Arbeitnehmer?
Werden Arbeitnehmer mit schulpflichtigten Kindern bei Urlaubsplanungen besonders berücksichtigt oder haben alle Arbeitnehmer das gleiche Recht auf Urlaub während der Schulferien?
Hat ein Arbeitnehmer ein Recht auf seinen Urlaub oder kann der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen den Urlaubsanspruch auszahlen?
Wenn ein bereits genehmigter Urlaub kurzfristig seitens des
Arbeitgebers widerrufen wird, der Arbeitnehmer aber bereits
eine Reise geplant hat. Welche Rechte hat dann der
Arbeitnehmer?
Klage auf Erfüllung des Urlaubsanspruches, wenn die Genehmigung beweisbar ist. Ein Widerruf eines genehmigten Urlaubs ist idR nur unter sehr eng begrenzten Vorraussetzungen möglich. Der AN darf sich aber nicht selbst „beurlauben“.
Werden Arbeitnehmer mit schulpflichtigten Kindern bei
Urlaubsplanungen besonders berücksichtigt oder haben alle
Arbeitnehmer das gleiche Recht auf Urlaub während der
Schulferien?
Der AG hat soziale Belange bei der Urlaubsgewährung zu berücksichtigen. Dazu gehören durchaus Schulferien, wenn ein AN schulpflichtige Kinder hat.
Hat ein Arbeitnehmer ein Recht auf seinen Urlaub oder kann
der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen den Urlaubsanspruch
auszahlen?
Der gesetzliche Mindesterholungsurlaub darf idR nicht durch Geld abgegolten werden. Der AG hat dem AN zumindest Angebote zu machen, wann der Urlaub genommen werden kann. Den erholungsurlaub hat der AG zwingend bei der Personalplanung und -einteilung im Kalenderjahr zu berücksichtigen.
Ahoi, Holger
zu 3. nein!
Der Urlaub ist grundsätzlich tatsächlich zu nehmen und kann nicht abgegolten werden. EuGH, Urteil vom 06.04.06
Ausnahme… wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr (vollständig) gewährt werden kann. (§ 7 IV BUrlG)