AN reicht Kündigung ein AG kündigt darauf fristlos

Angenommen ein Arbeitnehmer kündigt das Arbeitsverhältniss fristgemäss unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
Der Arbeitgeber bestätigt den Eingang dieser Kündigung per SMS.
Daraufhin kündigt der Arbeitgeber dem AN fristlos.
Welche Kündigung gilt??

Hallo erstmal.

Welche Kündigung gilt??

Wurde die Schriftform (§ 623 BGB) gewahrt ?

mfg M.L.

Ja die schriftform wurde gewahrt

Hallo erstmal.

Welche Kündigung gilt??

Wurde die Schriftform (§ 623 BGB) gewahrt ?

mfg M.L.

Hallo,

die fristlose Kündigung bedarf immer eines Grundes, welcher in der Kündigung angegeben werden muss. Dabei muss es sich um ein schweres Fehlverhalten des AN in Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis handeln. Ist kein solcher Grund angegeben, bzw fehlt die „Schwere“ des Fehlverhaltens (muss im Zweifel das Arbeitsgericht klären) ist die fristlose Kündigung ungültig.
Anders sieht es mit der Freistellung aus. In diesem Fall verzichtet der AG auf weitere Arbeitsleistung des AN, Lohn/Gehalt werden aber weiter bis zum fristgemäßen Ende des Arbeitsverhältnisses bezahlt.

Gruß, Niels

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