AN soll nach Freistellung / Kündigung artfremd arb

Hallo zusammen,

folgendes stellen wir uns vor:

Ein AG kündigt seinem AN mündlich, man verbleibt so, dass der AN sich die Rahmenbedingungen zu Kündigung überlegen soll, bevor diese schriftlich erfolgt. Bis dahin ist er freigestellt.
Da dem AG inzwischen die Zeit zu lange dauert fordert er den AN auf, am nächsten Tag im Büro zu erscheinen und eine völlig fremde Tätigkeit auszuführen. Bsp: AN war Vertriebsleiter, soll jetzt im CallCenter arbeiten. Ist also eine Strafarbeit. Arbeit genug im eigentlichen Aufgabenbereich gäbe es.

Frage: muss der AN diese Tätigkeit ausführen?

Wenn ja: der AN hat im Vertrag 40 Wochenstunden stehen und konnte vorher von zu Hause tätig sein; nun muss er täglich 3 Stunden Fahrtzeit aufwenden - ist das zumutbar? Gilt das schon als Arbeitszeit (immerhin musste er das ja vorher nicht tun)?

Frage: Was kann der AN tun, um dagegen anzugehen, dass er rausgeekelt werden soll?

Hi,

eine mündliche Kündigung ist unwirksam. Die Kündigung und eine damit einhergehende Freitstellung ist schriftlich zu formulieren und wird erst mit Zustellung wirksam.

Mal den Arbeitsvertrag lesen!
Meist stehen da so schöne Formulierungen wie „Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer andere zumutbare Arbeit im Betrieb zuzuweisen, die seinen Vorkenntnissen entspricht.“
Auch zum Thema „Standortwechsel“ dürfte was entsprechendes im AV stehen.

LG