Hallo!
Angenommen jemand schließt einen Architektenvertrag über eine Gartenneuplanung und Bauausführung. Der Vertrag wird ausschließlich mit dem Architekt geschlossen, der wiederum verschiedene Subunternehmen beschäftigt. 2 der Subunternehmen haben mangelhaft gearbeitet. Gewährleistungsansprüche wurden nicht abgetreten. Nun ist der Architekt insolvent. Gibt es eine Möglichkeit an die Subunternehmen ranzukommen?
Danke für die Antworten!
Hallo,
Nun ist der Architekt insolvent. Gibt es
eine Möglichkeit an die Subunternehmen ranzukommen?
Nein. Ansprüche bestehen gegenüber Architekt und sind über den Insolvenzverwalter zu stellen.
Wurde ein Gewährleistungseinbehalt vorgenommen?
Gruß
Der Franke
hallo,
der insolvenzverwalter sollte sich im rahmen seiner pflichten sicherlich gerne der pflichten aus der gewährleistung entledigen, indem er seine eigenen gegen die subunternehmer gerichteten gewährleistungsansprüche nun abtritt.
lg dev