AN telefoniert mit privathandy - kostenerstattung?

hallo.

im ladengeschäft einer kleinen firma fällt das telefon mehrere tage aus.
die für das geschäft verantwortliche mitarbeiterin (der arbeitgeber sitzt woanders) benutzt für ihrer meinung nach notwendige dienstliche gespräche nach eigenem ermessen und ohne absprache mit dem arbeitgeber ihr privathandy.
jetzt verlangt sie die erstattung der kosten vom arbeitgeber.
hat sie anspruch darauf?

gruß

michael

Hi!

die für das geschäft verantwortliche mitarbeiterin (der
arbeitgeber sitzt woanders) benutzt für ihrer meinung nach
notwendige dienstliche gespräche nach eigenem ermessen und
ohne absprache mit dem arbeitgeber ihr privathandy.
jetzt verlangt sie die erstattung der kosten vom arbeitgeber.
hat sie anspruch darauf?

Unabhängig davon, dass ich persönlich nicht verstehe, warum die Mitarbeiterin ihr privates Handy vorab nicht erstmal zur Klärung der Kosten benutzt hat, tendiere ich ob der fett markierten Passagen zu einem „eher nein“.

Letztendlich wird im Zweifel vor Gericht zu klären sein, was im Detail „verantwortliche Mitarbeiterin“ heißt und ob man dieses Verhalten als AG hätte erwarten müssen, aber ob man sich das antun möchte …

Gruß
Guido

Unabhängig davon, dass ich persönlich nicht verstehe, warum
die Mitarbeiterin ihr privates Handy vorab nicht erstmal zur
Klärung der Kosten benutzt hat, tendiere ich ob der fett
markierten Passagen zu einem „eher nein“.

Letztendlich wird im Zweifel vor Gericht zu klären sein, was
im Detail „verantwortliche Mitarbeiterin“ heißt und ob man
dieses Verhalten als AG hätte erwarten müssen, aber ob man
sich das antun möchte …

Moin Guido,
Ich teile deine Meinung nicht.
Wenn der Arbeitgeber sein Geschäft aufrechterhalten will, sollte er dankbar sein, wenn seine Angestellte so handelt.
Eigeninitiative fördert.
Mein Chef, der mich oft im Ausland anruft oder ich ihn aus dem Ausland, hat noch nie einen Aufstand gemacht, wenn ich ihm die Rechnung einreichte (zuletzt 489 €/Monat).

Ohne nun Jurist zu sein, würde vor Gericht ein Vergleich geschlossen, was dem AN im Nachhinein die Motivation nehmen würde sich weiterhin für die Firma einzusetzen, was sicherlich zum Nachteil des AG sein wird.
Gruß
Anguille

hallo.

Ich teile deine Meinung nicht.
Wenn der Arbeitgeber sein Geschäft aufrechterhalten will,
sollte er dankbar sein, wenn seine Angestellte so handelt.
Eigeninitiative fördert.

dazu muß man sagen, daß der umsatz im wesentlichen über das ladengeschäft läuft. zu telefonieren ist dafür nicht unbedingt notwendig, wenn nicht gerade dringende bestellungen vorliegen.

Mein Chef, der mich oft im Ausland anruft oder ich ihn aus dem
Ausland, hat noch nie einen Aufstand gemacht, wenn ich ihm die
Rechnung einreichte (zuletzt 489 €/Monat).

das ist natürlich auch ne andere größenordnung. in meinem beispiel geht’s um einmalig 20 euro.

Ohne nun Jurist zu sein, würde vor Gericht ein Vergleich
geschlossen, was dem AN im Nachhinein die Motivation nehmen
würde sich weiterhin für die Firma einzusetzen, was sicherlich
zum Nachteil des AG sein wird.

keine frage. aber mir geht’s auch nicht um’s geld, sondern um die prinzipielle frage, einfach interessehalber.

gruß

michael

Hi!

Wenn der Arbeitgeber sein Geschäft aufrechterhalten will,
sollte er dankbar sein, wenn seine Angestellte so handelt.
Eigeninitiative fördert.

Du, ich bin bei Dir, dass man Eigeninitiative fördern sollte.
Und gerade bei einem lächerlichen Betrag von 20,-€ sollte ein AG sich nicht lumpem lassen.

Nur ging es hier um das Recht der Erstattung.

Und da heißt es nun mal (vereinfacht): Wer die Musik bestellt, muss sie zahlen.
Kann der AG erwarten, dass sein AN so handelt, oder kann der AG sogar erwarten, dass der AN sich erstmal informiert, wie er zu handeln hat?

Ohne nun Jurist zu sein, würde vor Gericht ein Vergleich
geschlossen, was dem AN im Nachhinein die Motivation nehmen
würde sich weiterhin für die Firma einzusetzen, was sicherlich
zum Nachteil des AG sein wird.

Wie kommst Du auf einen Vergleich?
Es könnte genausogut geurteilt werden.

Und ob man sich die Motivation nehmen lässt, hängt wohl von der Persönlichkeit ab …

Gruß
Guido