Hi!
Wenn der Arbeitgeber sein Geschäft aufrechterhalten will,
sollte er dankbar sein, wenn seine Angestellte so handelt.
Eigeninitiative fördert.
Du, ich bin bei Dir, dass man Eigeninitiative fördern sollte.
Und gerade bei einem lächerlichen Betrag von 20,-€ sollte ein AG sich nicht lumpem lassen.
Nur ging es hier um das Recht der Erstattung.
Und da heißt es nun mal (vereinfacht): Wer die Musik bestellt, muss sie zahlen.
Kann der AG erwarten, dass sein AN so handelt, oder kann der AG sogar erwarten, dass der AN sich erstmal informiert, wie er zu handeln hat?
Ohne nun Jurist zu sein, würde vor Gericht ein Vergleich
geschlossen, was dem AN im Nachhinein die Motivation nehmen
würde sich weiterhin für die Firma einzusetzen, was sicherlich
zum Nachteil des AG sein wird.
Wie kommst Du auf einen Vergleich?
Es könnte genausogut geurteilt werden.
Und ob man sich die Motivation nehmen lässt, hängt wohl von der Persönlichkeit ab …
Gruß
Guido