Hallo,
nachdem das vor kurzem hier zu Diskussionen geführt hat:
Ist es möglich, für seinen Arbeitgeber auch freiberuflich tätig zu sein? D.h. gleichzeitig Gehalt zu beziehen und Rechnungen zu schreiben?
Chrissie
Hallo,
nachdem das vor kurzem hier zu Diskussionen geführt hat:
Ist es möglich, für seinen Arbeitgeber auch freiberuflich tätig zu sein? D.h. gleichzeitig Gehalt zu beziehen und Rechnungen zu schreiben?
Chrissie
Ist es möglich, für seinen Arbeitgeber auch freiberuflich
tätig zu sein? D.h. gleichzeitig Gehalt zu beziehen und
Rechnungen zu schreiben?
Ja. Aber nur, wenn man dort als Freiberufler wirklich etwas ganz anderes als in seiner Angestelltenfunktion macht.
Beispiel:
Als Angestellter technische Sachbearbeitung.
Als Freiberufler schulung oder Beratung von Firmenangehörigen in ganz was Anderem (Excel, Softskills, Bürogymnastik, Ernährungsberatung, …)
Gruß JK
Hallo,
das ist auch meine Meinung, nämlich dass die Arbeitsleistung und die im freien-Mitarbeiter-Verhältnis geschuldeten Leistungen nur klar voneinander abgrenzbar sein müssen.
Meine Kollegen (RA und StB) meinen aber, dass man nie für seinen AG auch als freier Mitarbeiter tätig werden darf.
Chrissie
Darf man schon, wird aber als ein einheitliches Arbeitsverhältnis gesehen.
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