An-/Ummeldung Aufenthalt in Berlin

Hallo,

schwierige Frage (jedenfalls für mich).

Mein Chef ist Deutscher, er wohnt in Berlin und zieht demnächst mit seiner französischen Frau (keine Ehefrau) in ein eigenes Haus in Berlin. Mit der Frau hat er 2 Kinder, die in Frankreich geboren sind. Er möchte die Kinder in seinen Pass eintragen lassen. Das dabei die Mutter dabeisein muss ist mir bekannt, aber nun die Fragen:

Da sich die Frau vsl. dauerhaft in D aufhalten wird, was für Papiere benögigt sie um sich hier anzumelden (Zweitwohnsitz)?

Welche Papiere benötigt er für die Kinder, dass diese auch hier gemeldet sind und in seinen Pass eingetragen werden können?
Es sind jeweils nur französische Dokumente vorhanden, als Vater erscheint er aber auf der Geburtsurkunde der Kinder, die auch seinen Namen tragen.

Müssen Dokumente übersetzt werden? Wenn ja, wo?

Es wäre toll wenn mir jemand helfen könnte, denn leider darf ich neben meiner eigentlichen Arbeit diesen Privatsch… auch noch organisieren und bin echt erfreut darüber.

Aber was tut man nicht alles für einen Job :wink:.

Viele Grüße

Susanne

Hallo Susanne,

leider kann ich zum 1. Teil der Frage nicht viel sagen, nur, dass eine Französin natürlich auch ohne „Genehmigung“ ein Aufenthaltsrecht hat; die „Aufenthaltsgenehmigung“ ist daher nur deklarativ, nicht konsitutiv. Damit sollte es also nicht so eilen.

Was Übersetzungen betrifft: in Frakreich, bzw. allen EU-Staaten, soweit ich weiss, werden auf Antrag von der zuständigen Behörde inzwischen mehrsprachige Formulare ausgefüllt, z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc. Daher muss bestimmt nicht alles übersetzt werden. Dafür muss man allerdings wissen, bei welcher Behöre diese Dokumente ursprünglich ausgestellt wurden (Vorteil: müsste die betreffende Dame wahrscheinlich selber machen…:smile:

Tipp: Ruf doch einfach mal die deutsche Botschaft in Paris, Konsularabteilung, an, die beraten ja auch insgesamt Franzosen, die sich in D niederlassen wollen (oder die franz. Botschaft in Berlin - aber da ist es vielleicht sprachlich etwas schwieriger:wink:

Gruß
Lisa

Sorry, um Aufenthaltsgenehmigung ging’s ja gar nicht, sondern Anmeldung. Verweise auf meinen 1. Satz…

Schau doch mal da
http://195.185.214.165/europa_kommt/

Ist normalerweise innerhalb der EU und vor allem den Staaten, die das Schengener Abkommen unterschrieben haben meist recht einfach bis egal.

Gruß

Stefan

Hallo!

leider kann ich zum 1. Teil der Frage nicht viel sagen, nur,
dass eine Französin natürlich auch ohne „Genehmigung“ ein
Aufenthaltsrecht hat; die „Aufenthaltsgenehmigung“ ist daher
nur deklarativ, nicht konsitutiv. Damit sollte es also nicht
so eilen.

Völlig richtig, es ist aber eine Ordnungswidrigkeit, sie sich nicht innerhalb von 3 Monaten zu besorgen. Sonst passiert aber nichts.

Gruß
Tom

Hallo!

Mein Chef ist Deutscher, er wohnt in Berlin und zieht
demnächst mit seiner französischen Frau (keine Ehefrau) in ein
eigenes Haus in Berlin. Mit der Frau hat er 2 Kinder, die in
Frankreich geboren sind. Er möchte die Kinder in seinen Pass
eintragen lassen. Das dabei die Mutter dabeisein muss ist mir
bekannt, aber nun die Fragen:

Da sich die Frau vsl. dauerhaft in D aufhalten wird, was für
Papiere benögigt sie um sich hier anzumelden (Zweitwohnsitz)?

Zweitwohnsitz geht in Deutschland nicht, weil Deutschland ausländische Wohnsitze nicht als Hauptwohnsitz kennt. Daher Anmeldung als Hauptwohnsitz.

Welche Papiere benötigt er für die Kinder, dass diese auch
hier gemeldet sind und in seinen Pass eingetragen werden
können?

Ich nehme an Geburtsurkunde und die Zustimmung der zweiten obsorgeberechtigten Person. Die Abstammung wird man halt nachweisen müssen, also die Vaterschaft muss feststehen. Das denke ich mir aber nur mal so.

Es sind jeweils nur französische Dokumente vorhanden, als
Vater erscheint er aber auf der Geburtsurkunde der Kinder, die
auch seinen Namen tragen.

Müssen Dokumente übersetzt werden? Wenn ja, wo?

Es gibt internationale Geburtsurkunden, die müsste die französische Personenstandsbehörde ausstellen. Sonst müssten die Urkunden üblicherweise von einem beeideten Dolmetscher übersetzt werden.

Gruß
Tom