An- / Ummeldung bei vorübergehendem Wohnsitzwechsel mit unterschiedlichen KM-Entfernungen

Hallo liebe Forumgemeinde,
ein selbstbewohntes EFH wird zum Herbst 2015 verkauft und der jetzige Eigentümer zieht bis bis zur Fertigstellung seiner Eigentumswohnung ( ca. 6 -9 MOnate ) in eine möblierte Ferienwohung in der Nähe, aber nicht am gleichen Ort. Muß er sich in der Zeit ummelden? Oder kann er schon seine neue Adresse als Wohnort angeben? Wie behandelt das Finanzamt dann die Kilometerpauschale? Arbeitsplatz neue Wohung --> Büro 100 km, Übergangslösung --> Büro 54 km.
Zusätzliche Frage; wie sieht es mit der Ummeldung aus?

Ich sage schon mal besten Dank

Hallo!

Eins hat mit dem anderen nichts zu tun (nicht direkt).

Man muss sich da anmelden wo man sich überwiegend aufhält, das scheint ja bei 6-9 Monaten in der Ferienwohnung der Fall zu sein.

Natürlich kann man nun nur 54 km einfache Fahrt zum Arbeitsplatz ansetzen.

Man muss die Abrechnung ggf. mit 2 verschiedenen Entfernungen nach den jeweils gefahrenen Tagen aufstellen und einreichen.

MfG
duck313