Hallo liebe Forumgemeinde,
ein selbstbewohntes EFH wird zum Herbst 2015 verkauft und der jetzige Eigentümer zieht bis bis zur Fertigstellung seiner Eigentumswohnung ( ca. 6 -9 MOnate ) in eine möblierte Ferienwohung in der Nähe, aber nicht am gleichen Ort. Muß er sich in der Zeit ummelden? Oder kann er schon seine neue Adresse als Wohnort angeben? Wie behandelt das Finanzamt dann die Kilometerpauschale? Arbeitsplatz neue Wohung --> Büro 100 km, Übergangslösung --> Büro 54 km.
Zusätzliche Frage; wie sieht es mit der Ummeldung aus?
Ich sage schon mal besten Dank