Hallo zusammen,
wenn man als unverheiratete Eltern (nun getrennt) das gemeinsame Sorgerecht hat, muss m.E. nach die Entscheidung der Schulwahl gemeinsam getroffen werden.
Was wäre denn, wenn ein Elternteil das Kind trotzdem alleine an einer Schule an oder abmeldet? Ist das rechtlich ok? Muss die Schule das prüfen?
Danke für die Info.
Gruß
Tom
Hallo,
erst muss mal die Schule wissen, dass es das gemeinsame Sorgerecht gibt. Oft wird das vom betreuenden Elternteil verschwiegen oder gar eine falsche Angabe gemacht.
Einfach mit dem Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht zur neuen und zur alten Schule persönlich gehen. Höflich vorstellen und darauf hinweisen, dass die Schulwahl nicht unter die Alltagssorge (§ 1687 BGB) geht.
Wenn man mit der getroffenen Schulwahl nicht einverstanden ist, dann muss man klagen.
Gruß
Ingrid
Wenn man mit der getroffenen Schulwahl nicht einverstanden
ist, dann muss man klagen.
…und schon sind wir bei einem Liebling der Familiengerichte, dem § 1628 BGB…
ml.
Wenn man mit der getroffenen Schulwahl nicht einverstanden
ist, dann muss man klagen.
Gruß
Ingrid
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Gegen wen muss ich klagen?
Die Schule weil Sie trotz Wissens um des gemeinsame Sorgerecht eine Anmeldung zuläßt oder gegen das andere Elternteil?
Das dauert doch sicher, kann man nicht sagen, die Schulwahl ist ungültig, weil Gesetze nicht beachtet werden? Z.B. ein Verfügung erwirken? Ein Prozess nützt sicher dem Kind nicht viel.
Tom