An und Verkauf

Hallo liebe Wissenden,

ich habe mal wieder eine Frage.
Wie wird das eigentlich mit der Steuer geregelt, wenn man mit gebrauchten Artikeln handelt?
Da man ja in der Regel die gebrauchten Güter von Privatpersonen ankauft, bekommt mal ja keine Rechnung mit ausgewiesener Steuer.

Wie wird soetwas beim FA abgerechnet?

Freue mich schon auf Eure Antworten.

Vielen Dank!

Gruss Dieter

Wie wird das eigentlich mit der Steuer geregelt, wenn man mit
gebrauchten Artikeln handelt?

Die muß man bezahlen.

Privatpersonen ankauft, bekommt mal ja keine Rechnung mit

Warum nicht ? Die kann man doch ausstellen lassen.

ausgewiesener Steuer.

Die brauchst Du auch nicht unbedingt.

Wie wird soetwas beim FA abgerechnet?

Wenn Du keinen Kaufbeleg hast gar nicht. Das FA will Steuern von Deinen Einnahmen, dem sind Deine Ausgaben egal. Wenn Du Deine Ausgaben von den Einnahmen abziehen willst, mußt Du die Ausgaben belegen können. Ganz einfach, nicht ?

Freue mich schon auf Eure Antworten.

Hoffe, behilflich gewesen zu sein.

Vielen Dank!

Gern geschehen.

Gruss Dieter

Gruß Nordlicht

Hallo,

Da man ja in der Regel die gebrauchten Güter von
Privatpersonen ankauft, bekommt mal ja keine Rechnung mit
ausgewiesener Steuer.

Privatpersonen können eine Rechnung ausstellen. Warum auch nicht. Aber Umsatzsteuer darf darauf nicht gesondert ausgewiesen werden.

Schöne Grüße
C.

Servus Dieter,

da Du explizit von ausgewiesener Steuer sprichst, geht es Dir vermutlich um die Handhabung der Umsatzsteuer. Da gibts für den An- und Verkauf von Gegenständen durch Wiederverkäufer, wenn beim Erwerb keine USt geschuldet wurde, eine Sonderregelung im § 25a UStG: Die Bemessungsgrundlage für die USt ist dann bloß der Differenzbetrag zwischen EK und VK, ohne weiteren Vorsteuerabzug.

Zum Nachlesen (nicht kirre machen lassen von den vielen Einzelheiten):

http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__25a.html

Schöne Grüße

MM

Da man ja in der Regel die gebrauchten Güter von
Privatpersonen ankauft, bekommt mal ja keine Rechnung mit
ausgewiesener Steuer.

Das Thema Differenzbesteuerung wurde schon genannt.

Den gezahlten Betrg sollte man dem FA nachweisen können.
Das kann man z. B., wenn man (im Schreibwarenhandel) einen Quittungsblock kauft und sich die Bezahlung des gekauften Artikels vom Verkäufer quittieren lässt.
Das funktioniert auch auf dem Flohmarkt.

Die Quittung dient gleichzeitig als Beweis dafür, dass das Geld wirklich gezahlt wurde. Der Verkäufer kann dann die Kohle nicht nochmal verlangen. ;-(

Gruss JoKu