Hallo,
eine Frage zu folgendem Fall:
Ein Beklagter bietet dem Kläger einen Vergleich an. Der Kläger nimmt diesen Vergleich zu geänderten Bedingungen an. Mit den geänderten Bedingungen ist jedoch der Beklagte nicht einverstanden. Der Kläger stimmt somit dem ursprünglichen Vergleichsvorschlag des Beklagten zu.
Frage: Kommt der Vergleich gemäß dem ursprünglichen Angebot des Beklagten zu Stande, d. h. ist dieser noch daran gebunden, nachdem der Kläger bereits ein Gegenangebot unterbreitet hat, welches der Beklagte jedoch abgelehnt hat? Oder hat der Beklagte das Recht, sein ursprüngliches Angebot zurückzunehmen, da der Kläger es nicht direkt, sondern erst nach Ablehnung des von ihm unterbreiteten Gegenangebotes angenommen hat?
Danke,
Martin