Hallo,
meine Tochter verdient ab Jan. 1.400 Brutto; derzeit 1.300 Brutto; nach dem Lohnsteuerrechner fällt dabei keine Lohnsteuer an!
Ist das ein Programmfehler oder ab welchem Mindesteinkommen wird erstmals Lohnsteuer fällig?
hi peter,
korrekt berechnet. bei steuerklasse I (ich gehe davon aus, das das töchterchen ledig und kinderlos ist) sind 1.400 DM brutto noch nicht mit lohnsteuer belastet. bei 1.400 € sind es dagegen schon 118,91 € + 6,54 € die lohnsteuer und soli anfallen. vielleicht liegts an der währung???
Hi,
meine Tochter ist tatsächlich Steuerklasse I, ledig ohne Kindchen und ist DM-Brutto.
Dachte immer, nur bis 10.000 Mark ist steuerfrei. Habe ich da was verwechselt?
Danke
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Dachte immer, nur bis 10.000 Mark ist steuerfrei. Habe ich da
was verwechselt?
rehi peter,
jaja, scheint so. steuerfrei bleiben in 2002 7.235,- € „zu versteuerndes einkommen (zvE)“. um auf das zvE zu kommen muss man vom jahresbruttolohn noch die werbungskosten abziehen (ab 02 sinds pauschal 1.044 €. dann noch ab die sonderausgaben, einmal der sonderausgabenpauschbetrag von nunmehr 36 € zum anderen die vorsorgepauschale, die bei 16.800 DM jahresbrutto gleich 2.004 € liegen müsste… (schnell berechnet .
also kann sie m.E. in 2002 brutto 7.235 + 1.044 + 36 + 2.004 = 10.319 € lohnsteuerfrei abkassieren, das entspricht mtl. 1.682 DM…
anderen die vorsorgepauschale, die bei 16.800 DM jahresbrutto
gleich 2.004 € liegen müsste… (schnell berechnet .
Hi…
ich bin gerade beim Lernen der ganzen Materie (im Studium) und mich würde interessieren, wie du auf die Vorsorgepauschale (§10c Abs. 2 EStG -richtig?) von 2004€ kommst.
Wäre super, wenn du mir kurz den Weg erläutern würdest…
DANKE
naja, wenn du es lernen willst, dann schau dir doch einfach den § 10c Abs. 2 EStG an. leider sind ab 2002 komische € betraege drinn, die habe ich noch nicht im kopf
"Hat der Steuerpflichtige Arbeitslohn bezogen, so wird für Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 und 3) eine Vorsorgepauschale abgezogen, wenn der Steuerpflichtige nicht Aufwendungen nachweist, die zu einem höheren Abzug führen. Die Vorsorgepauschale beträgt 20 vom Hundert des Arbeitslohns, jedoch
höchstens 3 068 Euro abzüglich 16 vom Hundert des Arbeitslohns zuzüglich
höchstens 1 334 Euro, soweit der Teilbetrag nach Nummer 1 überschritten wird, zuzüglich
höchstens die Hälfte bis zu 667 Euro, soweit die Teilbeträge nach den Nummern 1 und 2 überschritten werden.
Die Vorsorgepauschale ist auf den nächsten durch 36 ohne Rest teilbaren vollen Euro-Betrag abzurunden, wenn sie nicht bereits durch 36 ohne Rest teilbar ist. Arbeitslohn im Sinne der Sätze 1 und 2 ist der um den Versorgungs-Freibetrag (§ 19 Abs. 2 ) und den Altersentlastungsbetrag (§ 24a ) verminderte Arbeitslohn."
kurz gesagt: vorsorgepauschale bei arbeitnehmern (nicht beamte) fingiert einen nachweis von arbeitnehmeranteil zur SV mit 20% vom brutto. der rest wie in der normalen berechnung, dann noch auf 36€ glatt runterrunden - et voila!
also:
brutto * 20% max.
und max. (3068 - 16% v. brutto) + 1334 + (1/2 rest max. 667)