An wann fällt Lohnsteuer an?

Hallo,
meine Tochter verdient ab Jan. 1.400 Brutto; derzeit 1.300 Brutto; nach dem Lohnsteuerrechner fällt dabei keine Lohnsteuer an!
Ist das ein Programmfehler oder ab welchem Mindesteinkommen wird erstmals Lohnsteuer fällig?

Danke, und „guten Rutsch“

Welche Währung, und welche Lohnsteuerklasse? (oT)

hi peter,
korrekt berechnet. bei steuerklasse I (ich gehe davon aus, das das töchterchen ledig und kinderlos ist) sind 1.400 DM brutto noch nicht mit lohnsteuer belastet. bei 1.400 € sind es dagegen schon 118,91 € + 6,54 € die lohnsteuer und soli anfallen. vielleicht liegts an der währung???

gruss vom

showbee

Hi,
meine Tochter ist tatsächlich Steuerklasse I, ledig ohne Kindchen und ist DM-Brutto.
Dachte immer, nur bis 10.000 Mark ist steuerfrei. Habe ich da was verwechselt?
Danke

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Dachte immer, nur bis 10.000 Mark ist steuerfrei. Habe ich da
was verwechselt?

rehi peter,

jaja, scheint so. steuerfrei bleiben in 2002 7.235,- € „zu versteuerndes einkommen (zvE)“. um auf das zvE zu kommen muss man vom jahresbruttolohn noch die werbungskosten abziehen (ab 02 sinds pauschal 1.044 €. dann noch ab die sonderausgaben, einmal der sonderausgabenpauschbetrag von nunmehr 36 € zum anderen die vorsorgepauschale, die bei 16.800 DM jahresbrutto gleich 2.004 € liegen müsste… (schnell berechnet :wink:.

also kann sie m.E. in 2002 brutto 7.235 + 1.044 + 36 + 2.004 = 10.319 € lohnsteuerfrei abkassieren, das entspricht mtl. 1.682 DM…

ganz schön …

gruss vom

showbee

anderen die vorsorgepauschale, die bei 16.800 DM jahresbrutto
gleich 2.004 € liegen müsste… (schnell berechnet :wink:.

Hi…
ich bin gerade beim Lernen der ganzen Materie (im Studium) und mich würde interessieren, wie du auf die Vorsorgepauschale (§10c Abs. 2 EStG -richtig?) von 2004€ kommst.

Wäre super, wenn du mir kurz den Weg erläutern würdest…
DANKE

hi,

naja, wenn du es lernen willst, dann schau dir doch einfach den § 10c Abs. 2 EStG an. leider sind ab 2002 komische € betraege drinn, die habe ich noch nicht im kopf :wink:

"Hat der Steuerpflichtige Arbeitslohn bezogen, so wird für Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 und 3) eine Vorsorgepauschale abgezogen, wenn der Steuerpflichtige nicht Aufwendungen nachweist, die zu einem höheren Abzug führen. Die Vorsorgepauschale beträgt 20 vom Hundert des Arbeitslohns, jedoch

  1. höchstens 3 068 Euro abzüglich 16 vom Hundert des Arbeitslohns zuzüglich
  2. höchstens 1 334 Euro, soweit der Teilbetrag nach Nummer 1 überschritten wird, zuzüglich
  3. höchstens die Hälfte bis zu 667 Euro, soweit die Teilbeträge nach den Nummern 1 und 2 überschritten werden.

Die Vorsorgepauschale ist auf den nächsten durch 36 ohne Rest teilbaren vollen Euro-Betrag abzurunden, wenn sie nicht bereits durch 36 ohne Rest teilbar ist. Arbeitslohn im Sinne der Sätze 1 und 2 ist der um den Versorgungs-Freibetrag (§ 19 Abs. 2 ) und den Altersentlastungsbetrag (§ 24a ) verminderte Arbeitslohn."

kurz gesagt: vorsorgepauschale bei arbeitnehmern (nicht beamte) fingiert einen nachweis von arbeitnehmeranteil zur SV mit 20% vom brutto. der rest wie in der normalen berechnung, dann noch auf 36€ glatt runterrunden - et voila!

also:

brutto * 20% max.
und max. (3068 - 16% v. brutto) + 1334 + (1/2 rest max. 667)

versuchs mal mit excel aus…

gruss vom

showbee