die wenigsten Bausparverträge oder Fondsparpläne fangen ja zum 1.1. eines Jahres an.
Jetzt gibt es aber doch die Regel, dass der Vertrag mindestens 7 Jahre laufen muss, um zulagenberechtigt zu sein.
Bezieht sich das ganze dann auf volle 7 Jahre oder gilt hier Kalenderjahre?
sprich: Jemand, der am 1.2. seinen Vertrag mal begonnen hat muss mit dem Auflösen genauso lange warten, wie jemand, der seinen vertrag am 1.1. begonnen hat?
Die ANSZ (zumindest für Fonds) läuft 6 Jahre und die Restzeit bis zum Kalenderjahres. D.h. wenn z. B. Beginn im Februar 2004 ist, kann nach Ablauf des 31.12.2010 prämienunschädlich verfügt werden.
Gruß
Sven
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zu den Prämienzahlunen gibt es folgendes zu sagen:
Beim Bausparer werden die 7 Jahre ab dem Eingang des Vertrages bei der Bausparkass gerechnet. D.h. 26.11.2003 - 26.11.2009 danach werden die Prämien auf den Bausparer gebucht. Verwendest Du den vertrag schon während der Laufzeit (kommt nun auf für was), dann erhältst Du sie auch schon früher (aber nur bei wohnwirtschaftlicher Verwendung)
Bei einem Fonds verhält es sich anders, hier beginnt die Vertragslaufzeit immer am 01.01 des Vertragsabschlussjahres. D.h. wenn Du heute einen VL-Fonds machst, dann beginnt die Frist rückwirkend zum 01.01.2003 und du bekommst ihn zum 01.01.2010 ausbezahlt. Einzahlung leistest du von heute genau sechs Jahre lang.
Prämienunschädliche Auszahlungen erfolgen unter bestimmten Voraussetzungen:
Tod des Sparers
Arbeitslosigkeit nach mind. 1 Jahr Vertragslaufzeit
usw.
Die Prämie wird auch hier am Ende, also am 01.01.2010 bezahlt, bei einer unschädlichen Auflösung, am Auflösungstag.
Gruss
Markus
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Beim Bausparer werden die 7 Jahre ab dem Eingang des Vertrages
bei der Bausparkass gerechnet. D.h. 26.11.2003 - 26.11.2009
danach werden die Prämien auf den Bausparer gebucht.