Hallo,
habe hier eine Frage,wo Unklarheit herrscht:
In einem notariellem Kaufvertrag für ein Grundstück ist folgendes geregelt:
Der Restbetrag in Höhe von € xxxxx,xx ist vom Tag des Besitzübergangs (01.01.2011) an mit x,x% zu verzinsen und von diesem Tag an in monatlichen Raten zu je € xxx,xx zur Zahlung fällig.
Meine Frage: Ist die Rate aufgrund dieser Niederlegung nun jeweils zum 01.des Monats fällig oder kann sich der Schuldner bis zum letzte Tag des Monats Zeit lassen mit der Zahlung ?
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Gruß ludowig
Moin,
keine Ahnung ob das so nun FAQ1129 relevant ist.
Hier mein Senf:
Der Übergang erfolgte zum 1.1., von diesem Tag an wird in monatlichen Raten getilgt. Ergo: Am 1.2. ist ein Monat um und die erste monatliche Rate fällig. Am 1.3. die zweite Rate usw.
Üblicherweise wird in solchen Verträgen aber ein Zinssatz angenommen, der den Schuldner schon von sich aus dazu bringt, pünktlich zu zahlen und für den Gläubiger bedeutet, dass er sein Geld kaum besser anlegen kann als so.
Werden die Zinsen verzinst? Wann werden die gezahlt? (könnten weitere Probleme sein, wenns in die Details geht)
Gruß
Burkh
Meine Frage: Ist die Rate aufgrund dieser Niederlegung nun
jeweils zum 01.des Monats fällig oder kann sich der Schuldner
bis zum letzte Tag des Monats Zeit lassen mit der Zahlung ?
Ich würde sagen, am 1. eines Monats. Aber es ist Aufagbe des Notars, solche Fragen zu erklären, daür wird er bezahlt.