Person A gibt dem Jugendamt einen Hinweis (und nennt auch seinen Namen)das in Familie B die Frau und die Kinder geschlagen werden.
Das Amt besucht die Familie - nennt aber keinen Namen des Melders. Die Familie möchte aber unbedingt wissen, wer das Amt informiert hat. Kann Familie B mittels ärztlicher Hilfe an die Daten von Person A gelangen oder ist das Amt (weil Person A auf seinen Wunsch auf Anonymität hingewiesen hat)dennoch zum stillschweigen verpflichtet?
Wie verbindlich ist also die Zusage des Amtes, die Daten geheim zu halten?
Kann Familie B mittels ärztlicher Hilfe an die
Daten von Person A gelangen oder ist das Amt (weil Person A
auf seinen Wunsch auf Anonymität hingewiesen hat)dennoch zum
stillschweigen verpflichtet?
Wie verbindlich ist also die Zusage des Amtes, die Daten
geheim zu halten?
Ich hoffe doch sehr, dass Familie B auf keinem Weg erfahren kann, wer Person A ist!
Dann würde nämlich niemand mehr so viel Zivilcourage zeigen und einen prügelnden Ehemann / Papa anzeigen!
ich verstehe zwar nicht, wie im genannten Fall jemand „mittels ärztlicher Hilfe“ an irgendwelche Daten gelangen soll.
Davon mal abgesehen stehen sich also zwei Interessen gegenüber:
Familie B könnte ein Auskunftsinteresse hinsichtlich möglicher zivilrechtlicher Ansprüche gegen A machen, z.B. auf Widerruf einer falschen und ehrverletzenden Behauptung.
Person A will ihre Identität geheimhalten und kann sich dabei auf den Schutz ihrer Sozialdaten berufen.
Die Behörde wird vermutlich versuchen, den Namen geheimzuhalten, da sie auf Denunzianten bzw. - neutraler ausgedrückt - Hinweisgeber angewiesen ist.
Normalerweise wird es so sein, dass das Geheimhaltungsinteresse von Person A Vorrang hat gegenüber dem Auskunftsinteresse von Familie B.
Familie B könnte nach erfolglosem Begehren bei der Behörde natürlich versuchen, die Daten auf dem Klageweg zu bekommen. Das Auskunftsinteresse dürfte höher liegen, wenn Familie B nachweisen kann, dass Person A wider besseren Wissens sie denunziert hat oder leichtfertig falsche Behauptungen vorgebracht hat.
Familie B könnte auch Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung erstatten, kommt aber trotzdem erstmal nicht an die Daten.
wer sagt denn, dass das Jugendamt weiß wer der „Tippgeber“ ist?
Früher wurde anonymen Hinweisen kaum nachgegangen, eben um zu vermeiden in irgendwelche Nachbarschaftsstreitigkeiten hineingezogen zu werden.
Spätestens seit Kevin im Kühlschrank wird JEDEM Hinweis, auch allen anonymen Hinweisen nachgegangen.
Wenn wir gefragt werden, antworten wir immer „anonymer Hinweis“ auch wenn wir den Hinweisgeber kennen. Damit nehmen wir den Fragenden von vorneherein den Wind aus den Segeln.
Sollte eine Verhandlung wg Sorgerechtsentzug oder Kindesmisshandlung folgen, werden z. B. der Kinderarzt, die Kindergärtnerin oder Lehrer und die Kinder selber befragt.
Daß der Hinweisgeber öffentlich als Zeuge auftreten muss ist sehr sehr unwahrscheinlich.
Den Familienrichtern reicht in der Regel die Gutachen und die Aussagen der Sozialpädagogen, wie sie die Situation vorgefunden haben.
wer sagt denn, dass das Jugendamt weiß wer der „Tippgeber“
ist?
Person A hat sich mit Namen an das Amt gewandt
Früher wurde anonymen Hinweisen kaum nachgegangen, eben um zu
vermeiden in irgendwelche Nachbarschaftsstreitigkeiten
hineingezogen zu werden.
Spätestens seit Kevin im Kühlschrank wird JEDEM Hinweis, auch
allen anonymen Hinweisen nachgegangen.
Wenn wir gefragt werden, antworten wir immer „anonymer
Hinweis“ auch wenn wir den Hinweisgeber kennen. Damit nehmen
wir den Fragenden von vorneherein den Wind aus den Segeln.
Was aber wenn sich die Mutter aus Familie B in psychiatrischer Behandlung befindet und sie die ganze Sache (das sie nicht weiss wer es war) so derart runterzieht, dass ihr Arzt eine Anfrage beim Amt macht?
Sollte eine Verhandlung wg Sorgerechtsentzug oder
Kindesmisshandlung folgen, werden z. B. der Kinderarzt, die
Kindergärtnerin oder Lehrer und die Kinder selber befragt.
Daß der Hinweisgeber öffentlich als Zeuge auftreten muss ist
sehr sehr unwahrscheinlich.
Den Familienrichtern reicht in der Regel die Gutachen und die
Aussagen der Sozialpädagogen, wie sie die Situation
vorgefunden haben.
Was aber wenn sich die Mutter aus Familie B in psychiatrischer
Behandlung befindet und sie die ganze Sache (das sie nicht
weiss wer es war) so derart runterzieht, dass ihr Arzt eine
Anfrage beim Amt macht?
ich weiß nicht, was der Arzt in diesem Zusammenhang soll. Der hat weder besondere Rechte noch könnte die Auskunft in irgendeiner Weise der Behandlung nützen.
Gruß
loderunner (ianal)
Was aber wenn sich die Mutter aus Familie B in psychiatrischer
Behandlung befindet und sie die ganze Sache (das sie nicht
weiss wer es war) so derart runterzieht, dass ihr Arzt eine
Anfrage beim Amt macht?
ich weiß nicht, was der Arzt in diesem Zusammenhang soll. Der
hat weder besondere Rechte noch könnte die Auskunft in
irgendeiner Weise der Behandlung nützen.
Meiner Meinung nach schon, denn dann hätte Familie B den Faktor der „Unwissenheit“ nicht mehr und die Mutter könnte sich wieder in vollem Rahmen ihrer Therapie widmen.
Meiner Meinung nach schon, denn dann hätte Familie B den
Faktor der „Unwissenheit“ nicht mehr und die Mutter könnte
sich wieder in vollem Rahmen ihrer Therapie widmen.
Sie würden sich im Gegenteil endlich völlig der Rache widmen können, die nun ein Ziel bekäme. Was ich damit sagen will: niemand kann vorhersagen, ob die Information tatsächlich zu einer Gesundung führen würde oder nicht. So einfach sind die Menschen nunmal nicht gestrickt.
Aber sei’s drum: ein Arzt hat hier auch nicht mehr Rechte. Sonst käme dann als nächstes der Arzt, der seinem Patienten für dessen Genesung dringend 2Mio in bar besorgen muss. Im Endeffekt gibt es immer eine Güterabwägung (hier: ist der Wunsch des Patienten dringender als der Wunsch des Informanten), die aber niemals ein Arzt, sondern ggf. ein Richter treffen muss.
Meiner Meinung nach schon, denn dann hätte Familie B den
Faktor der „Unwissenheit“ nicht mehr und die Mutter könnte
sich wieder in vollem Rahmen ihrer Therapie widmen.
Sie würden sich im Gegenteil endlich völlig der Rache widmen
können, die nun ein Ziel bekäme. Was ich damit sagen will:
niemand kann vorhersagen, ob die Information tatsächlich zu
einer Gesundung führen würde oder nicht. So einfach sind die
Menschen nunmal nicht gestrickt.
Das klingt schlüssig… aber denken Ämter soweit?
Aber sei’s drum: ein Arzt hat hier auch nicht mehr Rechte.
Sonst käme dann als nächstes der Arzt, der seinem Patienten
für dessen Genesung dringend 2Mio in bar besorgen muss. Im
Endeffekt gibt es immer eine Güterabwägung (hier: ist der
Wunsch des Patienten dringender als der Wunsch des
Informanten), die aber niemals ein Arzt, sondern ggf. ein
Richter treffen muss.
Meiner Meinung nach hat der Wunsch des Informanten hier Vorrang, zumindest dann, wenn dem Amt bekannt ist, dass man sich beispielsweise untereinander kennt und deswegen die Gefahr der „Racheausübung“ enorm erhöht ist
Ämter denken gar nicht. Da sitzen immer Menschen drin. Meist mit einiger Erfahrung auf ihrem Gebiet, wenn auch natürlich nicht unfehlbar. Und normalerweise mit Vorschriften bewaffnet - die ich aber nicht kenne - und von einem Vorgesetzten bedroht - den ich auch nicht kenne.
Meiner Meinung nach hat der Wunsch des Informanten hier
Vorrang, zumindest dann, wenn dem Amt bekannt ist, dass man
sich beispielsweise untereinander kennt und deswegen die
Gefahr der „Racheausübung“ enorm erhöht ist
Wobei es ja nicht mal Rache sein muss - schon das mit Sicherheit gestörte Vertrauensverhältnis wird mit Sicherheit zu einer Verschlechterung der Lage beitragen.
Aber, wie gesagt, im Zweifel entscheidet das ein Richter. Und ich bin nicht mal Jurist.
Wenn wir gefragt werden, antworten wir immer „anonymer
Hinweis“ auch wenn wir den Hinweisgeber kennen. Damit nehmen
wir den Fragenden von vorneherein den Wind aus den Segeln.
Das hört sich sehr praktisch an, nur muss man sich dann nicht wundern, wenn der gemeine Bürger wegen solcher Ignoranz sich ohnmächtig fühlt und entsprechenden Unmut gegenüber den Ämtern entwickelt. Ich finde es ehrlich gesagt etwas seltsam, solche fragwürdigen Praktiken auch noch ganz unverblümt zu bewerben.
Ich will wirklich nicht kleinlich sein, aber es zeigt doch leider, aus welcher Perspektive der Bürger betrachtet wird: nämlich als Störfaktor, dem man „den Wind aus den Segeln“ nehmen muss. Was wäre denn, wenn der Fragende ein völlig berechtigtes Interesse an der Auskunft hat? Weil er z.B. ein intaktes Familienleben hat und von irgendjemandem absichtlich fälschlich denunziert wird. Der muss sich dann nicht nur von Kontrollen belästigen lassen, sondern auch noch damit leben, dass ein Unbekannter ihm schaden will.