An wen darf ich meine Mahnung richten?

Hallo

Herr A bestellt etwas auf Rechnung.
Herr B holt das Paket von der Post ab.
Herr A ist nicht mehr erreichbar.
Darf ich an Herrn B eine Rechnung stellen, obwohl er nur das Paket abgeholt hat.

Vielen Dank schon mal für Eure Meinungen.

Hallo,

leider nein es sei denn es gelingt der Nachweis des gemeinschaftlichen Betruges. Ansonsten ist der überbringern im Zweifel nur ein Bote. Ich rate dennoch an im Zweifel eine Rechnung zu stellen. Gegebenenfalls besteht die Verbindung noch zum Empfänger und der Bote wird diesen wohl dann fordern. Einen Versuch ist es wert, allerdings kann ich keine rechtsverbindlichen Hinweise geben sondern nur einen Rat.

Das ist Zivilrecht, da bin ich nicht so firm, denn ich bearbeite Strafrecht. Persönlich würde ich das aber versuchen, ob B dann zahlt oder zahlungspflichtig ist, ist was anderes. Fraglich ist natürlich, ob das nicht mit entsprechender Betrugsabsicht schon so eingefädelt worden ist …

Meine Meinung: Auf gar keinen Fall. Herr B muss aber das Paket zurückgeben bzw. aufbewahren bis es abgeholt wird. Das er die Rechnung zahlen soll, macht doch überhaupt keinen Sinn …
Viele Grüße,
Astrid Schülke

Hallo , wie was für eine Rechnung .
B Sollte es wieder zur Post bringen und es nochmls an A Schicken , dann muss dieser es selbst abholen
Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de

Da hab ich mich wohl blöd ausgedrückt.

Ich denke, dass das die Masche der Beiden ist.
Einer bestellt was, der andere holt es bei der Post.
Und dann will keiner zahlen.
Beide Herren haben sich nicht bei mir gemeldet.
Herr A hat schon 3 Mahnungen von mir, die er aber ignoriert bzw. nicht mehr zugestellt werden können.
Nun habe ich überlegt, ob ich dem Abholer (von dem ich ja die Adresse hab) eine Rechnung schreiben darf auch mit dem Hinweis, dass er mir mein paket gerne zurücksenden kann.

Ich bin mir nur nicht sicher, ob das Gesetz sowas erlaubt. Da Herr B mir nur durch die Sendungsverfolgung der Post bekannt ist.

Nein, weil ihr einziger Vertragspartner Herr A ist. Haben Sie denn eine Adresse von Herrn A? Falls ja: Dort die Mahnung hinschicken.
Vielleicht könnte Ihnen auch ein gerichtliches Mahnverfahren weiterhelfen, da die Ansprüche ja klar sind. Da würde ich mich aber vorsichtshalber bei einem Rechtsanwalt erkundigen.

MfG

Da hab ich mich wohl blöd ausgedrückt.

Ich denke, dass das die Masche der Beiden ist.
Einer bestellt was, der andere holt es bei der Post.
Und dann will keiner zahlen.
Beide Herren haben sich nicht bei mir gemeldet.
Herr A hat schon 3 Mahnungen von mir, die er aber ignoriert
bzw. nicht mehr zugestellt werden können.
Nun habe ich überlegt, ob ich dem Abholer (von dem ich ja die

Wir sind eine Detektei, bei Rechtsfragen mußt du dich an Anwälte wenden !!

Wir dürfen keine Rechtsberatung erteilen
gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de

Adresse hab) eine Rechnung schreiben darf auch mit dem
Hinweis, dass er mir mein paket gerne zurücksenden kann.

Ich bin mir nur nicht sicher, ob das Gesetz sowas erlaubt. Da
Herr B mir nur durch die Sendungsverfolgung der Post bekannt
ist.

Hallo

Herr A bestellt etwas auf Rechnung. (Vertragspartner)
Herr B holt das Paket von der Post ab. (Wieso geht das? Braucht der nicht eine Vollmacht?)
Herr A ist nicht mehr erreichbar. (was heißt das?)
Darf ich an Herrn B eine Rechnung stellen, obwohl er nur das
Paket abgeholt hat. (hat er es noch? Hat er es an A übergeben, wenn ja wo?)
Vielen Dank schon mal für Eure Meinungen.

Ohne jetzt den rechtlichen HIntergrund genau zu kennen, ist A dein Vertragspartner. An den muss Du dich halten, er wird die Sache wohl auch haben…

Leider spielt es auch eine Rolle, ob es sich um Privatpersonen oder Geschäftspersonen handelt.

Frag mal bei der Post nach, wo das Paket geblieben ist, (das weißt du ja eigentlich) und warum B es bekommen hat.

HAllo Alexandra,

ich bin kein Jurist.

Je nach dem, welchen Wert dieses „etwas“ hat, würde ich es zurückfordern und wenn es benutzt wurde würde ich Nutzungsentschädigung fordern.

Sollte es über eBay o.ä. gelaufen sein, dann würde ich auf alle Fälle einen Juristen oder die Verbraucherzentrale hinzuziehen, da mir dies sehr nach Betrug aussieht.

Eine juristische Mahnung kostet 25€.
Eine Beratung bei der Verbrauerzentrale ist meistens kostenlos.

Ich wünsche Dir viel Erfolg,
Andreas

Leider spielt es auch eine Rolle, ob es sich um Privatpersonen
oder Geschäftspersonen handelt.

Privatpersonen

Frag mal bei der Post nach, wo das Paket geblieben ist, (das
weißt du ja eigentlich) und warum B es bekommen hat.

B hat es bekommen da er den Paketschein der Post und seinen Ausweis bei der Post vorgelegt hat.
Also somit in Auftrag von A.

Ja, das werd ich wohl machen müssen.
Aber ich glaube auf den Kosten bleibe ich sitzen.

Ich habe gestern die Emailadresse von A gegoogelt und siehe da. Herr A ist auch mit 2 weiteren Personen, die bei mir Sachen bestellt (und nicht bezahlt) haben befreundet.

Traurig, aber anscheinend sind die Leute sich keiner Schuld bewußt.

Hallo Alexandra,

ein Vertragsverhältnis zwischen Dir als Anbieter/Lieferant entsteht nur zu dem Besteller A. Herr B steht in keiner rechtlichen Beziehung zu Dir, deshalb kannst Du auch nicht an Herrn B herantreten.

Gruß Wolfgang

Hallo Alexandra,
leider habe ich von diesen rechtlichen Dingen keine Ahnung. Kann das Paket nicht zurückgeschickt werden? Ich hoffe, dass Du eine zufriedenstellende Lösung findest.
Alles Gute

Dorothea