Ein Bekannter sucht eine Wohnung und erfuhr, dass die SCHUFA einen alten Eintrag bzgl. „Schuldner-Verzeichnis beim Amtsgericht“ über ihn hatte. Den ließ er schnellstens löschen. Dann aber erfuhr er, dass zwei weitere Auskunfteien (=Daten-Firmen) diegleichen Infos hatten. Wie kommen diese beiden Daten-Firmen an diese Infos? (Schickt das Amtsgericht die Infos zusätzlich zur SCHUFA auch an andere Daten-Firmen ?)
Und passend hierzu: Wie kann man als Bürger erfahren, in wie vielen und welchen Auskunfteien diese Eintragungen stehen? Es gibt mehrer solcher Daten-Firmen!!! Muss man da jetzt jedes Mal einzeln eine Eigenauskunft beantragen, ggf Bearbeitungsgebühr bezahlen, und dann anschließend nochmals bei jeder dieser Firmen Löschung beantragen? Was ein Aufwand wäre das !!!
Verinfacht gefragt: Wie erfährt man als Bürger, bei welcher Auskunftei Infos über sich bzgl. Schuldnerverzeichnis eingetragen sind?
Ich danke im Voraus über hilfreiche Antworten.
Hallo,
Auskunfteien beziehen regelmäßig Datensätze der Amtsgerichte über Neueintragungen und Löschungen im Schuldnerregister. Auch über die IHK´s kann man diese Informationen beziehen.
Problem ist hierbei der Zeitverzug, die richtige Zuordnung der Löschungen und überhaupt die Pflege der Datensätze.
Durch Umzug, andere Schreibweise des namens oder andere Unstimmigkeiten führen gelegentlich dazu, dass eine Löschung nicht eindeutig zugeordnet werden kann.
Also, fast alle größeren Auskunfteien haben bundesweite Datensätze.
Mfg
Guten Tag Herr Huck,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ichhabe dazu noch eine Frage aus dem Alltag (weiter unten).
Auskunfteien beziehen regelmäßig Datensätze der Amtsgerichte
über Neueintragungen und Löschungen im Schuldnerregister. Auch
über die IHK´s kann man diese Informationen beziehen.
Es ist also nicht so, dass das Amtsgericht eine Datenlöschung an die SCHUFA rausgibt, sondern umgekehrt: die SCHUFA und andere Auskunfteien holen sich die aktuellen Datensätze beim Amtsgericht und bei der IHK?
Also, fast alle größeren Auskunfteien haben bundesweite
Datensätze.
Es muss also tatsächlich der Bürger s e l b e r immer dafür sorgen, dass in j e d e r Auskunftei seine Daten immer schön aktuell sind?!?!?
Angenommen ein Bürger hatte einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis, der bei Erledigung einer Zahlung gelöscht wurde. Was sollte er nun machen, um sicherzugehen, dass diese vorher negativen Daten nun ab sofort bei a l l e n Auskunfteien, die diese Infos hatten, gelöscht werden? Wie kann er rausbekommen, w e l c h e Auskunfteien seinen ehemaligen Schuldnereintrag hatten?
Hallo,
…ich weiß nicht, ob die AG´s die SCHUFA direkt informieren. Das wäre aber nur bei der SCHUFA so.
Da es zu viele „Datensammler“ gibt, kann man sich eigentlich nur an die wenden, welche die Auskunft gegeben haben.
MfG