ich habe die Tage zum ersten Mal gehört das sich die Bahn bei Chaos auf Höhere Gewalt berufen darf, der Arbeitnehmer laut Gesetz aber mit Höherer Gewalt rechnen und diese bei An- und Abfahrtszeit einplanen muss.
Ich will jetzt wissen, warum Unternehmen das dürfen der Arbeitnehmer aber nicht. Da hier im Forum Rechtsberatung nicht erlaubt ist, wollte ich fragen wenn ich deswegen ansprechen sollte?
Das Kundencenter der Bahn?
Selber nachlesen im Gesetzbuch?
Anfragen beim Arbeitsgericht?
Ich wollte jetzt ungern einen Anwalt direkt fragen, weil das wieder Geld kostet und es mich noch nciht betrifft …
Soll die Bahn sich nicht mehr auf höhere Gewalt berufen dürfen?
Oder soll der AN sich wie die Bahn auf höhere Gewalt berufen dürfen?
Übrigens ist das nicht so ganz richtig, daß ein AN immer mit höherer Gewalt rechnen muß… Auch im angegebenen link steht zum Beispiel: " Absehbare Verkehrsbehinderungen …"
Was ist denn das Ziel?
Soll die Bahn sich nicht mehr auf höhere Gewalt berufen
dürfen?
Oder soll der AN sich wie die Bahn auf höhere Gewalt berufen
dürfen?
Das ergibt sich dann aus der Antwort. Aus meiner Sicht ist eine der beiden Regelungen falsch, rein rational gesehen die für die Arbeitnehmer, da Höhere Gewalt nicht beeinflussbar ist.
Wenn stattdessen die Regelung der bahn kippt ist das auch Ok. Ich will erstmal nur wissen wieso (und ob das derzeit überhaupt) gerecht, besser geasgt rechtmäßig, noch genauer Verfassungskonform ist.
Übrigens ist das nicht so ganz richtig, daß ein AN immer mit
höherer Gewalt rechnen muß… Auch im angegebenen link steht
zum Beispiel: " Absehbare Verkehrsbehinderungen …"
Das ist ja der Witz finde ich, Schnee ist absehbar. Wieso nur absehbar für den Arbeitnehmer aber bspw. Die Bahn kann sagen „Wir haben mit solchen Extremen nicht gerechnet“. 1cm Neuschnee, dei Arbeitnehmer müssen irgendwie zur Arbeit kommen aber Die Bahn muss nicht mal eine Entschädigung leisten weil sie sich auf Höhere Gewalt berufen kann.
Aber wenn du jetzt sagst es geht um absehbare Verkerhsbehinderungen müsste ich die Frage nur umformulieren: Warum muss es für den Arbeitnehmer absehbar sein, für ein Verkehrsunternehmen aber nicht?
Das ist ja mal ne super Grundsatzfrage.Bestimt ein Fall für Karlsruhe oder den Europäischen.
Hast recht sind zweierlei Mass.
Werd ich mal gespannt verfolgen.
Ich „fühle“ das so. Das ist doch wirklich mal eine Grundsätzliche Frage.
Ich denke halt, dass wir naturlich nicht die finanziellen Möglichkeiten haben werden um das mal zu klären, und auch gibt es bestimmt wichtigeres als das. Aber wie eben schon gesagt, Grundsätzlich zeigt es doch, dass der kleine Mann wieder, wie so oft den kürzeren zieht.
Ich denke halt, dass wir naturlich nicht die finanziellen
Möglichkeiten haben werden um das mal zu klären, und auch gibt
Das Verfahren vor dem BVerfG ist kostenfrei. Wie das mit Anwälten ist weiss ich nicht, aber ein gewisser HARTZ4-Empfänger konnte auch durch alle Instanzen gehen, dann denke ich dass das ein normaler Arbeitnehmer erst recht kann.
es bestimmt wichtigeres als das. Aber wie eben schon gesagt,
Auch relativ. Noch ist es ja wirklich „relativ egal“, aber ich denke sobald die erste Abmahnung ins Haus flattert würde ich das vom Anwalt klären lassen. Denn ich finde diese Frage ist wichtig genug das ich meinen Job behalten kann.
Du verstehst?
Grundsätzlich zeigt es doch, dass der kleine Mann wieder, wie
so oft den kürzeren zieht.
Und dagegen muss man sich wehren. Aber die Deutschen sind da ja eh auf dem
Wir-lassen-uns-das-mal-gefallen-bis-es-nicht-mehr-geht-denn-wir-sind-nur-kleine-Bürger-die-doch-nicht-mehr-Rechte-als-Vieh-haben-oder?-Trip.
Hat man ja bei der HARTz4-Regelung gemerkt oder bei jeder anderen Regelung bei der die Menschen zweifeln. Anstatt nachzusehen ob die Regelung richtig ist wird sie einfach hingenommen (Beispiele genug mit Bezug auf ‚das Lexikon der Rechtsirrtümer‘) … Naja, aber das würde jetzt zu weit führen, wäre wohl offtopic.
…
Ich weiss aber immer noch nicht wen ich als erstes fragen sollte.
Hast du jetzt eine Idee?
Aber von einer gewissen Logik her dürfte doch Folgendes entscheidend sein. (Meinung !)
Das sich Berufen auf höhere Gewalt befreit niemanden von seiner Verpflichtung zur Erbringung einer vertraglich vereinbarten Leistung.
Folglich würde man als Arbeitnehmer, wenn man seinen Arbeitsplatz nicht erreichen kann, wegen des Ausfalls eines Zuges - höhere Gewalt - sich zwar wegen des Fernbleibens rechtfertigen können, was aber nicht zu einer Erledigung des Arbeitstages, sondern zu einer entsprechenden Nacharbeit führen dürfte. Gegebenenfalls evzutl auch zu einem unbezahlten freien Tag.
Fazit: Verständnis - ja, Grund zur Kündigung - nein
zusätzlicher freier Tag - ebenfalls nein
Auch relativ. Noch ist es ja wirklich „relativ egal“, aber ich
denke sobald die erste Abmahnung ins Haus flattert würde ich
das vom Anwalt klären lassen. Denn ich finde diese Frage ist
wichtig genug das ich meinen Job behalten kann.
Bei solchen Verhinderungen gibt es keinerlei Anlass zur Abmahnung oder arbeitsrechtlichen Konsequenz.
Der Arbeitnehmer kann nichts dafür, dass er später kommt, was der AG aber auch nicht unbedingt vergüten muss.
Damit ist der Drops gelutscht.
Zum Rest äußere ich mich mal nicht, da ich jeute keine Lust auf Stammtisch habe.
Sorry sollte ich da jemanden auf`n Schlips getreten sein. Schön für Sie, dass sie soviel Zeit zum lesen haben.
Und das mit dem „Drops“ naja nimm zwei. Da haben Sie wohl Recht. Aber der Rest wurde wohl nicht „Recht“ gelesen.! fg
Ging es nicht darum, dass der eine sich auf das Recht berufen kann, und der andere nicht!?
Aber der Rest wurde wohl nicht „Recht“ gelesen.! fg
Ging es nicht darum, dass der eine sich auf das Recht berufen
kann, und der andere nicht!?
Beide können sich auf ihr Recht berufen.
Wenn der AN meint, den Verdienstausfall gegen die Bahn als Schadenersatz geltend machen zu müssen, dann soll er das tun - DAS iost dann aber kein Themenbereicht Arbeitsrecht.
Viel Paragraphen blabla und nicht kommt bei raus.
Das §§blabla ist nun mal Teil des Rechtssystems.
Gruß
Guido, der auf Dich eigentlich gar nicht reagiert hat