An wen wenden, wenn Mutter stirbt?

Liebe Leute. Seit über einem Jahr quält mich die Frage, wer in meinem Namen handelt, wenn meine Mutter stirbt. Vater gibt es nicht mehr und Freunde und Geschwister hab ich auch nicht. Ich bin selbst psychisch krank und kein bisschen belastbar. Was tue ich bloß, wenn meine Mutter stirbt und ich mich um nichts kümmern kann (Beerdigung, Haushaltsauflösung etc.) WER handelt für mich? Wer erledigt all den Papierkram und das Organisatorische? Eine ambulante Betreuung von einem Sozialarbeiter bringt mir dann auch nichts. Es könnte nur ein gerichtlicher Betreuer helfen und den kann ich nicht vorsorglich für mich ordern, weil jetzt aktuell noch kein Bedarf besteht. Bitte helft mir!

Wie geht es denn zur Zeit ? Wo wohnst Du ?
Wer kümmert sich um die vielen kleinen Dinge des Alltags ?
Du selbst ?
Denn offenbar brauchst Du ja gar keinen Betreuer, der dich in rechtlichen/alltäglichen Dingen vertritt.
Oder ?

Alles rund um Bestattung kann man an den Bestatter übertragen, der kümmerst sich um alles.
Eine Kündigung der Wohnung (wenn Miete) und eine Räumung ist schon etwas mehr Arbeit, aber auch da kann man sich von Firmen helfen lassen.

Hauptsache ist doch das finanzielle. Hinterlässt die Mutter genug Vermögen oder hast Du entsprechende Rücklagen ?

Und wenn das nicht gegeben sein sollte, dann muss man sich eben an das Sozialamt wenden. Die übernehmen das dann, Bestattung ja, Wohnungsräumung natürlich nicht. Das bleibt dann eben am Vermieter hängen wenn niemand von den Erben das machen will oder kann.

MfG
duck313

Ich bin berentet und meinen Alltag kriege ich hin. Deswegen besteht kein Bedarf für einen Betreuer. Aber selbst ein Betreuer kann ja nicht in meinem Namen alles abhandeln, wenn meine Mutter stirbt,oder? Ich habe gehört, dass dann ein Nachlassverwalter zum Einsatz kommt. Stimmt das, dass der dann auch die Wohnung kündigt und alles?

Du könntest doch jede beliebige Person deines Vertrauens mit der Abwicklung beauftragen. Die handelt dann in deinem Sinne und wickelt alles wie abgesprochen ab.
Das Problem sind doch die Kosten. Hast Du Geld, hat Mutter Geld hinterlassen oder wer soll das alles bezahlen ?

Wenn nein, dann wäre das Sozialamt dein Ansprechpartner. Dort könntest du dich auch schon jetzt beraten lassen.

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Leider schreibst Du nicht, wie „fit“ Deine Mutter noch ist. Aber falls sie zumindest ihre lichten Momente hat, dann sprich sie doch mal drauf an. Wie stellt sie sich ihre Beerdigung vor? Wer soll da eingeladen werden? Welche Vereinsmitgliedschaften hat sie? Woher kriegt sie Strom / Telefon? Wo hat sie ihren Sparstrumpf versteckt? Welche Gegenstände möchtest Du Dir als Erinnerung aufheben? Gibt es Dinge, die sie vielleicht anderen Verwandten / Freunden zugedacht hat? Gibt es eine Übersicht, wo sie alles Konten / Sparbücher / wasimmer hat?

Vielleicht könnt Ihr das noch zu ihren Lebzeiten gemeinsam besprechen? Das ist dann nicht besonders vergnügenssteuerpflichtig, aber hey, wenn Du das mit Fremden nach ihrem Tod machen musst, wird das noch weniger lustig!

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Alle Formalitäten erledigt, wie schon gesagt, ein Bestatter.

Nimm dann aus der Wohnung, was Du als Andenken oder aus Pietätsgründen behalten willst. Teile danach dem Vemieter mir, dass Deine Mutter gestorben ist. Du bist nicht für sie haftbar.

Das gleiche gilt für Verträge wie Telefon, Kreditverträge, Versicherungm etc, es sei denn sie hat eine Lebensversicherung, aus der Du etwas zu erwarten hast.

Aber auch das solltest Du, wie auch schon gesagt, mit Deiner Mutter besprechen, solange sie noch dazu in der Lage ist.

Aber nur, wenn er Geld sieht. Von wem kommt das?

Hallo,
ich würde mal ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Betreuungsstelle beim Amt führen.
Sicher gibt es da die ein oder andere Möglichkeit, vorher etwas zu regeln (Betreuungsvollmacht oder so).
Eine Betreuung kann mW zeitlich und/oder sachlich eng begrenzt werden (z.B. Vermögenssorge; Nachlass …)

CU
HaWeThie

In welchem Land dieser Erde soll das so sein? In Deutschland ist es jedenfalls genau umgekehrt! Der Erbe (und wenn die Mutter nicht gerade ein Testament zugunsten eines Dritten gemacht hat, ist die Tochter gesetzliche Erbin) tritt die Universalsukzession an. D.h. er tritt in alle Verträge und Verpflichtungen des Erblassers ein. Ausnahme sind lediglich „höchstpersönliche Verpflichtungen“, wie z.B. ein Arbeitsvertrag.

Will der gesetzliche Erbe nicht Erbe sein, muss er das Erbe ausdrücklich beim Notar oder zur Protokoll der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts binnen sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls ausschlagen. Tut er dies nicht, haftet er vollumfänglich für alle Nachlassverbindlichkeiten und tritt er in alle Verträge des Erblassers ein!

D,h. dein „Rat“ stürzt die Fragestellerin mit maximaler Gewalt in genau die Situation, die du meinst dadurch vermeiden zu können.

Sorry, aber vielleicht sollte man einfach mal die Klappe halten, wenn man so überhaupt keine Ahnung hat.

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Einerseits sollte man sich natürlich schon mal Gedanken über eine potentielle Pflegesituation/Betreuungsnotwendigkeit der Mutter zu Lebzeiten machen. D.h. wenn Du hierfür nicht in Frage kommst, sollte überlegt werden, wer ggf. als Bevollmächtigter in Frage käme, und sollte zu dessen Gunsten dann auch eine Vorsorgevollmacht erteilt werden. Um dir Entscheidungen in Fragen möglicher aber ggf. unter bestimmten Umständen von deiner Mutter nicht mehr gewünschter medizinischer Behandlungen abzunehmen, sollte deine Mutter zudem eine Patientenverfügung aufsetzen, die auf den Bevollmächtigten in allen Fragen einer Fortführung oder eines Abbruchs ärztlicher Maßnahmen verweist.

Im Erbfall stellt sich dann die Frage, ob der Nachlass nach Abzug aller Verbindlichkeiten werthaltig sein wird. Steht dies nicht zu erwarten, bzw. bleibt nur ein wirtschaftlich nicht sonderlich interessanter Rest, kann man über die Ausschlagung des Erbes binnen sechs Wochen nachdenken, und diese dann ggf. auch vor einem Notar oder der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts erklären. Dann ist man aus allem raus! Dann darf man aber nichts außer ganz persönlichen kleinen Andenken aus der Wohnung und dem übrigen Nachlass entnehmen. Rosinenpickerei ist nicht!

Ist der Nachlass wirtschaftlich interessant, kann man z.B. einen Anwalt mit der Abwicklung beauftragen. Ich habe das bis vor Kurzem noch recht regelmäßig gemacht. Inzwischen fehlt mir die Zeit dafür. D.h. der Anwalt bekommt dann eine Vollmacht, und erledigt allen Behörden-, Ämter-, Banken- und Versicherungskram, kündigt Verträge, lässt die Wohnung räumen und an den Vermieter übergeben, … Am Ende gibt es dann natürlich eine Rechnung, die unabhängig von dem, was aus dem Erbe dann übergeblieben ist, zu bezahlen ist. D.h. damit sich die Sache lohnt, sollte es schon ein werthaltiges Erbe sein.